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Nach Megaverlust gab Vorstand Flöttl neues Geld

Kurz nach der Information über den Totalverlust von 639 Mio. Dollar (466 Mio. Euro) BAWAG-Geldern durch die Yen-Spekulationsgeschäfte von Flöttl hatte der BAWAG-Vorstand im Herbst 1998 beschlossen, dem Investmentbanker wieder Geld für Spekulationen anzuvertrauen.

Das Protokoll dieser Sitzung wurde am Mittwoch im BAWAG-Prozess von Richterin Claudia Bandion-Ortner verlesen. Laut dem damaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bestand in Folge des Totalverlusts „Gefahr in Verzug“ für die Bank, heißt es im Sitzungsprotokoll vom 26. Oktober 1998.

Der Bankvorstand beschloss in dieser Sitzung, Flöttl weitere 250 Mio. Dollar zum Ankauf einer Yen-Option zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Währungsspekulation wollte der Vorstand den eingetretenen Verlust kompensieren. Weiters wurden für Flöttl 80 Mio. Dollar Betriebsmittelkredit zur Fortführung seiner Firma Ross Capital Markets beschlossen. Die BAWAG erhielt eine Ankaufoption auf die Anteile von Flöttls Firma Ross Capital Markets, die mit 200 bis 400 Mio. Dollar Wert angesetzt wurde. Lediglich Vorstandsdirektor Christian Büttner stimmte dagegen, er wollte nur das von Flöttl angebotene Vermögen verwerten, diesem aber kein weiteres Geld mehr geben.

Der bei der dreistündigen Sitzung zu Beginn anwesende Flöttl argumentierte laut Protokoll, der Totalverlust sei nur auf Grund von „Turbulenzen auf den Finanzmärkten“ eingetreten, vor allem „durch das unerwartete Erstarken des Yen“. Er sei bereit, sein Vermögen der BAWAG zu übertragen. Dafür übernahm die BAWAG 154 Mio. Dollar Kredit bei Sotheby’s, mit denen die Flöttlschen Kunstwerke belastet waren. Weiters betonte Flöttl, dass der Yen bis Jahresende „schwächer werden muss“, verlas die Richterin.

„Büttner macht starke Bedenken geltend“, heißt es im Protokoll, er schlug vor, lediglich die Aktiva von Flöttl zu verwerten und warnte vor weiteren möglichen Verlusten durch die Yen-Option. Büttner wurde jedoch von den übrigen Vorständen – Generaldirektor Elsner, Josef Schwarzecker, Johann Zwettler und Hubert Kreuch – überstimmt.

„Selbst wenn der erwartete Erfolg der Option nicht eintritt, stehen unserer Finanzierung noch immer die Aktiva gegenüber, die dann in Ruhe verwertet werden können“, heißt es im Protokoll. Elsner habe auf die „unabsehbaren politischen Folgen“, auch für die Eigentümer, hingewiesen, und vor dem „Imageschaden für die Bank“ gewarnt, falls die Verluste öffentlich bekannt würden.

Schließlich erteilte Elsner allen Anwesenden die Weisung, Stillschweigen über die Vorgänge zu wahren. Büttner behielt sich vor, ob er sich an die Stillschweigepflicht halten werde. Dann informierte Elsner telefonisch den damaligen BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, der seinerseits die Weisung über das Stillschweigen unterstrich und sich selbst vorbehielt, die Eigentümer zu informieren, so das Protokoll.

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