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Nach Liebesbeziehung mit 13-Jähriger: 19-jähriger Wiener verurteilt

Seine Beziehung mit einer 13-Jährigen macht einen 19-Jährigen zum Sexualstraftäter.
Seine Beziehung mit einer 13-Jährigen macht einen 19-Jährigen zum Sexualstraftäter. ©APA/Sujet
Weil er in seiner Liebesbeziehung mit einem erst 13-jährigen Mädchen einvernehmlichen Sex hatte, ist am Dienstag ein 19-jähriger Wiener wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Der Jugendliche hatte seine Freundin auch geschwängert, weshalb sogar ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft zum Tragen kam.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) verhängte am Ende eineinhalb Jahre Haft, die dem Burschen bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die beiden kannten einander schon länger, als sie sich Anfang des Vorjahrs näher kamen. Über Facebook intensivierte sich die Freundschaft, ab März wurde daraus eine Beziehung. Der Mutter des Mädchens erzählten die zwei, der Bursch sei 17, weil sie befürchteten, diese könnte ansonsten Einwände haben und der Tochter den Umgang mit dem jungen Mann verbieten.

19-Jähriger schlief mit 13-Jähriger

Dass seine Freundin noch in einem Alter war, in dem der Gesetzgeber geschlechtliche Handlungen eines erwachsenen Sexualpartners unter Strafe stellt – diese sind erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erlaubt -, war dem 19-Jährigen seiner Darstellung zufolge anfangs nicht bekannt.

Er habe erst während der Beziehung erfahren, dass seine Freundin 13 war, aber dennoch mit ihr geschlafen, “weil ich nichts gegen meine Gefühle machen kann”. Er übernachtete auch öfters mit dem Wissen ihrer Mutter bei der 13-Jährigen, “weil sie ihn heiß geliebt hat”, wie die Frau dazu im Nachhinein zu Protokoll gab.

Schülerin geschwängert: Anzeige gegen Freund

Im Mai ging die Beziehung wenige Tage vor dem 14. Geburtstag der Schülerin zu Ende. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Gegen den Ex-Freund wurde im weiteren Verlauf Anzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als am 22. Dezember der kleine Jason zur Welt kam, zweifelte der 19-Jährige die Vaterschaft an, weil das Mädchen schon vor ihm intime Kontakte gehabt hätte.

Ein DNA-Gutachten hat mittlerweile allerdings eindeutig erwiesen, dass der Angeklagte der Vater des kleinen Buben ist. Seit dem Gerichtsverfahren gebe es keinen Kontakt zu seiner Ex-Freundin mehr. Er habe auch sein Kind noch nicht kennengelernt, erzählte der Jugendliche dem Schöffensenat: “Sie blockt ab. Ich hoffe, dass ich das Kind jetzt sehen darf.”

19-Jähriger nun Sexualverbrecher

Zur Strafbemessung bemerkte der vorsitzende Richter, man habe mit der Sanktion “im untersten Bereich das Auslangen gefunden”. Die Mindeststrafe bekam der 19-Jährige deshalb nicht, “weil Ihnen vor Augen geführt werden muss, dass es sich um keine Kleinigkeit gehandelt hat.”

Keineswegs eine Kleinigkeit dürfte für den 19-Jährige die Bewährungsstrafe von immerhin eineinhalb Jahren sein. Der Bursch sucht derzeit eine Lehrstelle. Ob er als formal vorbestrafter Sexual-Verbrecher mit einer Vorstrafe, die im Strafregister aufscheint, eine solche jetzt auch finden wird, erscheint zumindest fraglich.

(APA)

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