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Nach lebenslang: Prozess muss aus formalen Gründen wiederholt werden

Ein doppelter Mordversuch mit einem Holzscheit wird am kommenden Dienstag erneut von einem Wiener Schwurgericht behandelt.
“Schuld” daran ist der Oberste Gerichtshof (OGH), der das Ersturteil vom vergangenen Juli, mit dem Josef T. (58) zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, aus formalen Gründen aufgehoben hat. Der Mann erhält damit eine zweite Chance, vielleicht doch noch der Höchststrafe zu entgehen.

Der 58-Jährige hatte am 22. Jänner 2010 in der Scheidlstraße in Wien-Währing mit dem Holzstück auf eine 92-jährige Hausbesitzerin und deren Sohn eingeprügelt, nachdem diese nach dem Abendessen verkündet hatte, sie werde das Haus einem Bekannten vererben. Josef T., ein langjähriger Freund der Familie und der Ex-Schwiegertochter der 92-Jährigen zugetan, war daraufhin ausgerastet, da er offenbar sich bzw. seine Freundin ums Erbe gebracht sah.

Dass die hochbetagte Frau überlebte, grenzte insofern an ein Wunder, als sie derart heftig attackiert wurde, dass ihre Schädeldecke brach. In diesem Fall bestätigte der OGH den Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Beim Angriff auf ihren Sohn, der ebenfalls schwer verletzt wurde, bemängelte der OGH hingegen, das Erstgericht habe nicht geprüft, ob diesbezüglich ein Rücktritt vom Mordversuch vorliege. Infolge des unvollständigen Fragenkatalogs muss daher nun der Prozess wiederholt werden.

In diesem kann die 92-Jährige nicht mehr als Zeugin vernommen werden. Sie ist seit dem inkriminierten Geschehen ein Pflegefall und auf einem Auge blind. Ihr Sohn möchte ebenfalls nicht an der Verhandlung teilnehmen, da er seinen Angeben zufolge traumatisiert ist und das Haus nicht mehr verlässt. Die vorsitzende Richterin hat allerdings an ihn appelliert, doch in den Zeugenstand zu treten, um den Geschworenen mit seiner Aussage ein Bild dessen bieten zu können, was sich aus Sicht des Opfers zugetragen hat.

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