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Nach Gefängnisflucht: Justizanstalt Josefstadt reagiert

Symbolfoto &copy bilderbox
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Trennwände in Besprechungszimmern und Zugang mittels biometrischer Daten kontrolliert soll künftig die Flucht eines Häftlings wie vor zwei Monaten verhindern.

Der Fall des am Wochenende aus der Justizanstalt St. Pölten entflohenen Häftlings erinnert an die ähnlich spektakuläre Flucht des mutmaßlichen Geldfälschers Ivan Ivanov, der vor knapp zwei Monaten mit Hilfe eines falschen Anwalts ungehindert aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt spaziert war. Dort hat man mittlerweile auf das dreiste Verschwinden des U-Häftlings reagiert.


„Es ist nunmehr technisch nicht mehr möglich, dass jemand durch den Haupteingang herauskommt, wenn er beim Hineingehen nicht erfasst worden ist“, so Michael Neider, der für den Strafvollzug zuständige Sektionschef im Justizministerium.


Aus sicherheitspolizeilichen Erwägungen wollte Neider im Gespräch mit der APA keine näheren Details verraten. Von einigen Anwälten, die täglich ihre Häftlingsbesuche verrichten, war jedoch in Erfahrung zu bringen, dass beim Betreten der Justizanstalt jetzt die biometrischen Daten erfasst werden. Nach getaner Arbeit kann man die Sicherheitsschleuse demnach nur nach einem Abgleich mit den eingespeicherten Werten passieren.


Dem Vernehmen nach lässt das Justizministerium zwei Systeme testen und wird nach einem Probelauf eine endgültige Entscheidung treffen, welches fix installiert werden soll. Die bisherigen Tests sollen sehr zufrieden stellend verlaufen sein.


Auch in baulicher Hinsicht wurden im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus die Sicherheitsmaßnahmen verschärft, berichtete Anstaltsleiter Peter Prechtl: In den so genannten Besprechungszimmern, in denen Anwälte ihre in U-Haft sitzenden Mandanten beraten, wurden Trennwände eingebaut.


Ivanov, von dem nach wie jede Spur fehlt, dürfte seine Flucht vor allem deshalb gelungen sein, indem er dieses Zimmer durch dieselbe Tür verließ wie sein ebenfalls spurlos verschwundener Helfer. Damit entzog er sich der Aufmerksamkeit der Justizwache. „Durch die getroffene Maßnahme ist das nicht mehr möglich“, stellte Prechtl gegenüber der APA fest. Es sei nun garantiert, dass Besucher und Häftling stets verschiedene Zugänge benützen müssen, um ins bzw. aus dem Besprechungszimmer zu gelangen.

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