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Nach Freispruch: Schweiz bei Mubarak-Geldern in der Zwickmühle

Korruptionsexpertin: Ohne ägyptisches Urteil kann Geld nicht eingezogen werden.
Korruptionsexpertin: Ohne ägyptisches Urteil kann Geld nicht eingezogen werden. ©EPA
Was mit den in der Schweiz eingefrorenen Geldern von Hosni Mubarak und dessen Umfeld geschieht, ist nach dem Freispruch des ehemaligen ägyptischen Präsidenten ungewisser denn je. Die Schweiz steckt politisch und juristisch mehr und mehr in der Zwickmühle.
Ägypten: Proteste nach Freispruch

“Das Urteil ist sicher nicht hilfreich”, sagt Gretta Fenner, Korruptionsexpertin und Direktorin des Basel Institute on Governance gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es werde nun vermutlich noch schwieriger werden zu beweisen, dass die Gelder des Mubarak-Clans illegal erworben sein könnten.

Zwickmühle nach Freispruch

Ohne rechtsgültiges ägyptisches Urteil gegen Mubarak und sein Umfeld sei es nicht möglich, die Gelder in der Schweiz einzuziehen. Das Urteil vom vergangenen Samstag habe Mubarak deshalb sicher in eine bessere Lage gebracht.

Schweiz musste Mobutu-Geld aushändigen

Die Korruptionsexpertin befürchtet sogar einen Ausgang wie bei den Mobutu-Geldern: Damals musste die Schweiz den Erben des kongolesischen Diktators Mobutu Sese Seko 7,7 Millionen Franken (6,40 Mio. Euro) aushändigen, weil die Rückerstattung an die Demokratische Republik Kongo gescheitert war.

Politisch und diplomatisch heikel

Laut Fenner hat die Schweizer Justiz nun zwei Optionen, ein eigenes Geldwäsche-Verfahren gegen den Mubarak-Clan oder eine Beschlagnahme des Geldes wegen Organisierter Kriminalität. Letzteres wäre “die beste Option”, sagte die Expertin. In diesem Fall wäre die Beweislast umgedreht, Mubaraks Anwälte müssten beweisen, dass ihre Klienten des Geld legal verdienten. Politisch und diplomatisch wäre dieses Vorgehen jedoch heikel, weil es als Kritik an der ägyptischen Rechtssystem interpretiert werden könnte.

Im Geldwäsche-Verfahren müsste hingegen die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft den kriminellen Ursprung der Gelder beweisen, um vor Gericht zu gewinnen. Nach dem Mubarak-Freispruch sei fraglich, ob die ägyptischen Behörden diese Beweise liefern könnten, sagte Fenner.

Die Bundesanwaltschaft und das Schweizer Außenministerium wollten keine Stellungnahme zum Fall abgeben. Auch Kamel Guirguis, Vertreter der ägyptischen Staatsanwaltschaft, wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Der ägyptische Premier Ibrahim Mahlab hingegen beteuerte nach Angaben ägyptischer Medien vor der Presse, Mubaraks Freispruch stehe in keinem Zusammenhang mit der Frage der Rückgabe der im Ausland blockierten Gelder.

Eingefrorene Gelder “legal erwirtschaftet”

Zuversicht schöpft nach dem Urteil der Genfer Anwalt von Mubaraks Söhnen Alaa und Gamal, Lionel Halperin. Er kämpft schon seit längerem für eine Einstellung des Verfahrens in der Schweiz. Die eingefrorenen Vermögen seien von seinen beiden Klienten als Geschäftsleute legal erwirtschaftet worden. Er habe den Eindruck, dass sich die Schweizer Politik “ein bisschen zu stark” für die juristischen Abläufe interessiere. Denn “ich habe bis jetzt nicht den geringsten Beweis für irgendwelche illegalen Machenschaften meiner Klienten gesehen”, sagte Halperin. “Wenn meine Klienten nicht diese Namen trügen, wäre ihr Vermögen nie eingefroren worden.”

Die rund 700 Mio. Dollar (567,67 Mio. Euro) von Mubarak und dessen Umfeld wurden unmittelbar nach dem Rücktritt des ägyptischen Langzeitherrschers im Februar 2011 durch eine politische Entscheidung der Schweizer Regierung eingefroren. Davon gehören laut verschiedenen Medienberichten 303 Mio. Franken Mubaraks Söhnen Alaa und Gamal.

(APA)

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