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Nach "Fest der Freiheit"-Gegendemo: Student wegen Widerstands verurteilt

Zum “Fest der Freiheit” gab es Gegendemos - ein Student landete nun vor Gericht
Zum “Fest der Freiheit” gab es Gegendemos - ein Student landete nun vor Gericht ©APA
Weil sich ein 23-jähriger Student aus Linz nach dem Ende einer Kundgebung gegen Burschenschafter von einer Amtshandlung losreißen wollte, wobei ein WEGA-Beamter einen Sehnenriss erlitt, ist er am Montag im Wiener Straflandesgericht verurteilt worden.
Festnahme bei Demo
"Fest der Freiheit": Demos

Der 23-Jährige sei “sicher kein gewalttätiger Mann”, habe mit seinem Verhalten aber einen Widerstand gegen den Staatsgewalt gesetzt und eine fahrlässige Körperverletzung begangen, stellte der Richter fest.

Gegendemo-Vorfall in der U2-Station Schottentor

Der Angeklagte hatte am 4. Juni 2014 in der Bundeshauptstadt an einer Kundgebung gegen Burschenschafter teilgenommen. Als er nach deren Abschluss heimfahren wollte, bemerkte er in der U-Bahn-Station Schottentor ein Großaufgebot der Polizei, das einen Demonstranten festnehmen wollte. Der 23-Jährige mischte sich in die Amtshandlung ein, “weil mir die Person leidgetan hat”, wie er nun im Grauen Haus darlegte. Was er zum damaligen Zeitpunkt nicht wusste: Der ihm unbekannte Mann war von Polizeibeamten wieder erkannt worden, dieser hatte rund ein halbes Jahr zuvor bei der Anti-Akademikerball-Demo mit einer Fahnenstange auf eine junge Polizistin eingeschlagen.

“Ein Fehler, mich in die Amtshandlung einzumischen”

Er habe die vor seinen Augen stattfindende Amtshandlung “unverhältnismäßig gefunden”, machte der Student geltend. Im Nachhinein betrachtet “war es ein Fehler, mich in die Amtshandlung einzumischen, aber es war nie das Ziel, einen Polizisten zu schädigen”, erklärte er.

Weil der 23-Jährige die Amtshandlung beharrlich behindert hatte, sollte er schließlich festgenommen werden. Ein 45-Jähriger Beamter packte den jungen Mann an der Schulter und versuchte, ihn in seine Richtung zu drehen, um die Festnahme vollziehen zu können. Der Student wollte sich losreißen. Er ging in die Knie und soll “ruckartig angezogen” haben, wie der Beamte als Zeuge zu Protokoll gab.

WEGA-Beamter erlitt Sehnenriss

Das genügte offenbar, um den Wega-Beamten außer Gefecht zu setzen. Der Mann erlitt einen Sehnenriss im linken Bizeps und ist seither zu 20 Prozent Teilinvalide. Verteidiger Günther Schmid betonte in der Verhandlung, sein Mandant sei dafür nicht verantwortlich zu machen. Schmid ging von einer “Vorschädigung” aus, der Polizist müsse bereits “Verschleißerscheinungen” gehabt haben, ansonsten hätte die Sehne nicht reißen können.

Den Richter überzeugte diese Argumentation nicht, nachdem ein gerichtsmedizinisches Gutachten zum Schluss kam, dass der Sehnenriss auf jeden Fall Folge einer mechanischen Belastung war. Nach herrschender Judikatur sei “keine besondere Intensität” erforderlich, um den Tatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt zu erfüllen, stellte der Verhandlungsleiter klar.

Folgen für Studenten nach “Fest der Freude”-Gegendemo

“Mehrmaliges Losreißen” reiche bereits für einen Schuldspruch aus. Der 23-Jährige bekam dafür und für die damit einhergegangene Körperverletzung eine Geldstrafe von 720 Euro aufgebrummt, wobei die Hälfte unbedingt ausgesprochen wurde.

Wesentlich gravierender dürften den Studenten die zivilrechtlichen Folgen treffen. Der 23-Jährige muss dem Beamten, der sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen hatte, den Verdienstentgang und die Behandlungskosten ersetzen sowie Schmerzengeld bezahlen. Bei sonstiger Exekution hat er ihm laut Urteil binnen 14 Tagen 14.832 Euro zu überweisen. Verteidiger Schmid erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ÖH über Schuldspruch empört

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat am Montag empört auf die Verurteilung eines 23-jährigen Studenten reagiert, der sich am Rande einer Demonstration gegen seine Festnahme gewehrt haben soll. Beim Versuch, sich loszureißen, soll er einem Wega-Beamten einen Sehnenriss im linken Bizeps zugefügt haben.

“Das Urteil ist nicht gerechtfertigt und legitimiert Polizeigewalt gleich zweimal”, stellte Meryl Haas vom Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung in einer Presseaussendung fest. Der Student sei “zum Opfer von Machtausnutzung durch die Staatsgewalt” geworden. Um die Prozesskosten des Studenten mitfinanzieren zu können, hat das “Bündnis Linz gegen Rechts” ein Spendenkonto eingerichtet.

Die ÖH ersucht unter dem Verwendungszweck “Spende für Prozesskosten” um Überweisungen. (Kontoinhaber: “Bündnis Linz gegen Rechts”, IBAN: AT93 5400 0002 0065 9688, BIC: OBLAAT2L)

>>“Fest der Freiheit” und Gegendemos: Zwei Festnahmen

(apa/red)

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