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Nach Diversion für Wöginger: Das sagt die Koalition

Wöginger erhielt eine Diversion.
Wöginger erhielt eine Diversion. ©APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Mit der noch nicht rechtskräftigen Diversion für den ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Prozess wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Besetzung des Finanzamts Braunau ist die Angelegenheit für die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS abgeschlossen.

Sowohl Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) als auch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) verzichteten auf Kritik an Wöginger. Meinl-Reisinger äußerte sich nicht zur gerichtlichen Entscheidung, betonte jedoch, dass die Justiz mit den Ermittlungen ein deutliches Signal gesetzt habe. Es handle sich nicht um ein Bagatelldelikt. Die Regierung strebe gemäß Koalitionsvertrag einen neuen Stil mit transparenten Besetzungen an.

Für Koalition ist die Causa Wöginger nach Diversion erledigt

Für Marterbauer ist "relevant, dass es hier um die Besetzung eines Finanzamtes gegangen ist". Daher wolle man nun "alles dafür tun", dass die Besetzungskommissionen künftig transparent und objektiv vorgehen müssen. ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hielt einmal mehr fest, dass Wöginger die Verantwortung übernommen und die Diversion, die ihm angeboten worden sei, angenommen habe. "Damit ist das Thema abgeschlossen."

Kritik von Anti-Korruptionsexperten an Diversion für Wöginger

Kritik an der Diversion kam am Mittwoch vom Anti-Korruptionsexperten Martin Kreutner. Trotz eindeutiger Beweislage sei der Postenschacher als Kavaliersdelikt abgetan worden. Kreutner warnte gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal" vor einem dadurch drohenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.

Diversion für Wöginger in Prozess um "Postenschacher"

Wöginger musste sich wegen "Postenschachers" vor Gericht verantworten, weil er beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben soll, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Nun muss der ÖVP-Klubobmann 44.000 Euro Geldbuße zahlen. Zudem muss er den symbolischen Betrag von 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin überweisen.

(APA/Red)

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