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Nach dem Geiger-Freispruch: Was das Dienstrecht sagt

APA
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Ernst Geiger, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochener suspendierter Wiener Spitzenkriminalist, wollte sich unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung am späten Donnerstagabend nicht dazu äußern, ob er zur Polizei zurückkehren möchte.

Zuerst müsse das Urteil rechtskräftig werden. Aber nicht allein der Ausgang des Strafverfahrens hat Einfluss auf seine nächste Zukunft, sondern auch jener des Disziplinarverfahrens, das behördenintern anhängig ist.

Und der Ausgang des Disziplinarverfahren ist in pekuniärer Hinsicht von großer Bedeutung: Ergeht auch hier ein Freispruch, hat Geiger Anspruch auf die Nachzahlung seines entgangenen Gehalts, das mit seiner Suspendierung um zwei Drittel gekürzt worden war, wie Martin Mühlgassner, Vorstand des zentralen Personalbüros der BPD Wien, im Gespräch mit der APA erläuterte. Die Disziplinarkommission müsse sich nicht zwangsläufig der Entscheidung des Gerichts anschließen. Theoretisch könnte sie einen sogenannten disziplinären Überhang feststellen. Darunter ist vereinfacht ausgedrückt Fehlverhalten zu verstehen, das strafrechtlich nicht erfasst wird, behördenintern aber von Bedeutung ist.

Die Rechtskraft des Gerichtsurteils und das “Okay” der Disziplinarkommission vorausgesetzt, hätte Geiger bei einer Rückkehr Anspruch auf eine Entlohnung, die derjenigen vor seiner Suspendierung entspricht. Über seine Verwendung würde die Behördenspitze entscheiden – das heißt, er würde nicht unbedingt seinen “alten” Posten wieder bekommen, zumal behördenintern ja umstrukturiert wurde.

“Ich war 30 Jahre bei der Polizei tätig, ich habe immer gern gearbeitet, da löst man sich nicht so leicht”, hatte Geiger erklärt, nachdem er am 1. Oktober 2006 – ein knappes halbes Jahr nach seiner Suspendierung – als Berater für corporate security in Frank Stronachs Magna Konzern tätig geworden war. Selbst bei einem für ihn optimalen Ausgang der beiden Verfahren müsste der Hofrat nicht sofort entscheiden, ob er zum Dienst erscheint oder seinen Austritt erklärt. Er könnte sich karenzieren lassen.

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