Nach Auto-Crash im Garten: So reagieren Stadt und Polizei auf Anrainer-Sorgen

Bereits zweimal landete beim Kreisverkehr Rohrbach ein Auto – mutmaßlich durch riskantes Fahrverhalten – im Garten einer jungen Familie. Viele Anrainer fragen sich: Warum wird da nichts gemacht? Jetzt äußern sich Stadt und Polizei zu den Zuständigkeiten.
Keine "Häufung von Unfällen"
Wie die Stadt Dornbirn gegenüber VOL.AT mitteilt, ist der Vorfall bekannt. Auch im Bürgerforum sei er thematisiert worden, wie Ralf Hämmerle von der Kommunikation erklärt. "Eine Häufung von Unfällen im Bereich des Kreisverkehrs an der Rohrbacherstraße lässt sich laut aktuellen Erkenntnissen jedoch nicht feststellen", so die Stadt.
40 km/h und Kreisverkehr – laut Stadt eigentlich sicher
Ob bauliche Veränderungen, Temposchwellen, Geschwindigkeitskontrollen oder ein befristetes Fahrverbot in den Nachtstunden: In anderen Teilen des Stadtgebiets reagierten Stadt und Polizei in der Vergangenheit bereits auf ähnliche Problemlagen. Auch im Bereich der Färbergasse wurden in den vergangenen Jahren ein Fahrverbot als Maßnahme gegen Raser und Drifter umgesetzt – einmal 2022 und erneut 2024.
Wie schätzt die Stadt die Situation beim Kreisverkehr ein? "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 40 km/h, was gemeinsam mit der Kreisverkehrsführung grundsätzlich zu einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau führt", so Hämmerle weiter.

Poser-Szene in der Umgebung bereits Thema
Dass Drifter und Raser in diesem Bereich keine Unbekannten sind, bestätigt die Stadt: "In der Vergangenheit kam es in der näheren Umgebung – insbesondere an der Färbergasse – zu Beschwerden über die sogenannte Poserszene", verdeutlicht Hämmerle. Daraufhin wurde 2022 und 2024 reagiert: "Ein temporäres Nachtfahrverbot und intensive Polizeikontrollen wurden eingeführt. Die Szene hat sich dadurch zunächst verlagert und ist laut Polizei inzwischen zerschlagen." Gänzlich ausschließen lasse sich "rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr" jedoch nie, betont die Stadt.
Warum greift die Polizei nicht ein?
Die Antwort liefert eine schriftliche Stellungnahme der Landespolizeidirektion Vorarlberg an VOL.AT: "Bei der betreffenden Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für verkehrspolizeiliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen bei der Stadt bzw. der Stadtpolizei." Auch präventive Maßnahmen seien nicht Sache der Bundespolizei.
Die Polizei wird demnach nur in gewissen Fällen aktiv: "Die Bundespolizei ist nur in bestimmten Fällen zuständig, beispielsweise bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, auch wenn sich diese auf Gemeindestraßen ereignen." Für weitere Anlegen wird empfohlen, sich direkt an die Stadt Dornbirn oder die Stadtpolizei zu wenden.
Kontrollen laufen weiter
Die Exekutive ist beim Bereich des Kreisverkehrs trotzdem präsent, wie Ralf Hämmerle zu verstehen gibt. "Die Polizei führt laufend Kontrollen durch", so der Sprecher der Stadt Dornbirn. Hinweise auf gefährliche Fahrmanöver sollen direkt gemeldet werden: "Beobachtungen gefährlicher Fahrmanöver können jederzeit direkt bei der Polizei gemeldet werden, um deren Arbeit zu unterstützen."

Kameras nur auf Privatgrund erlaubt
Zur Frage möglicher Überwachungslösungen stellt die Stadt klar: "Die Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Auf privatem Grund ist dies hingegen möglich." Für datenschutzrechtliche Fragen können sich betroffene Anrainer an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Dornbirn wenden.
Was können Betroffene also tun?
Bürger, die von ähnlichen Vorfällen betroffen sind, wie Familie Hagen, können sich laut Stadt an die Stadtpolizei wenden. Dort bestehe die Möglichkeit, Maßnahmen und Beratungen individuell abzuklären.
(VOL.AT)