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Nach Amoklauf vor Gericht

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In Eisenstadt hat heute, Montagvormittag, unter großem medialem Interesse der Prozess nach dem Amoklauf von Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) begonnen.

Bei der Bluttat wurden im April vergangenen Jahres in der nordburgenländischen Gemeinde drei Frauen getötet. Der 46-jährige Rudolf Z. muss sich deshalb wegen dreifachen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.

Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte ein: „Ich hab die Taten laut Anklage gemacht“, er sei aber nicht zurechnungsfähig gewesen. In ihm sei „alles explodiert“: „Ich war wie in einem Tunnel, ich hab nicht mehr auskönnen.“

Staatsanwalt Wolfgang Swoboda ging in seinem Anklagevortrag auch auf die Vorgeschichte ein: Die Mutter des 46-Jährigen habe im Jahr 2000 nach dem Tod ihres Lebensgefährten ein Vermögen geerbt. Das potenzielle Erbe habe „in die Familie des Angeklagten Unruhe und Zwietracht hineingebracht“. Besonders mit seiner Schwester habe sich Z. überworfen. Auf Anregung des Angeklagten sei 2001 eine Sachwalterin für die demenzkranke Mutter und ein Anwalt zur Vermögensverwaltung bestellt worden.

Am 23. April des Vorjahres seien die Dinge „dramatisch eskaliert“. Der Angeklagte habe zunächst in Lokalen in Wien Alkohol konsumiert und bei einem Streit einem Kellner einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. In „hoch emotionalisierter Stimmung“ habe er den Entschluss gefasst, „Tabula rasa“ zu machen und aus einem Versteck in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin seine Tokarev-Pistole geholt.

Einen ebenfalls aus Potzneusiedl stammenden Taxifahrer, den er kannte, habe er gezwungen, ihn ins Burgenland zu bringen. Dem Mann habe er gesagt, es sei „Zeit für die Abrechnung“. Während der Fahrt soll Z. auch einmal auf einen Motorradfahrer gezielt haben.

In Potzneusiedl ließ er sich laut Anklage zu dem Haus bringen, in dem seine Mutter gepflegt wurde. Im Schlafzimmer habe er zwei Schüsse auf seine Schwester und vier auf die aus der Slowakei stammende Pflegerin abgegeben. „Er hat gezielt geschossen, es geht ihm kein Schuss daneben“, so der Staatsanwalt.

Die Schwester wurde in den Kopf getroffen, die Pflegerin erlitt einen Herzdurchschuss. Danach habe Z. den Taxifahrer gezwungen, ihn zum wenige hundert Meter entfernten Haus der Sachwalterin der Mutter zu bringen. Die Frau, die an dem Tag ihren 48. Geburtstag feierte, sei, nachdem sie ihm geöffnet hatte, mit sechs Schüssen „hingerichtet“ worden. Während dem Taxifahrer die Flucht gelang, sei Z. zu Fuß zum Haus seiner Mutter gegangen.

Zu den Geschworenen meinte Swoboda, das Gericht werde den Fall unter der Frage sehen müssen: „Gibt es einen vernünftigen Grund, bei einem Amoklauf dieser Dimension von der Höchststrafe abzusehen?“. Nach dem Vorverfahren und dem Akteninhalt gebe es ihn nicht. Eine „biochemische Entgleisung“ auf Grund von Zuckerkrankheit in Verbindung mit Alkoholkonsum und falscher Medikamentierung habe – im Hinblick auf ein medizinisches Gutachten – nicht stattgefunden.

Der Prozess im Landesgericht Eisenstadt ist für zwei Tage anberaumt. Zum Verfahren wurden 20 Zeugen geladen, auch fünf Sachverständige sollen zu Wort kommen. Zum Prozessauftakt wird großes Medieninteresse erwartet. Im Fall eines Schuldspruches drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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