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NÖ: Strafantrag gegen Pfarrer wegen Kinderpornos

Ein niederösterreichischer Pfarrer wird sich nach Paragraf 207a (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) Abs. 3 StGB vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen.
Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, hat am Montag auf Anfrage mitgeteilt, dass am Freitag ein entsprechender Strafantrag eingebracht worden sei. Es gehe um Besitz und Weitergabe. Ein Termin steht noch nicht fest.

Das Verfahren gegen den Geistlichen aus dem Vikariat Unter dem Wienerwald ist laut Staatsanwaltschaft seit 14. Jänner anhängig. Ermittler waren bei einer Hausdurchsuchung fündig geworden. Der Verdächtige, der aller kirchlichen Ämter enthoben wurde, befindet sich auf freiem Fuß.

Die Erzdiözese Wien hatte am 11. Februar mitgeteilt, dass gegen den Pfarrer wegen des Besitzes und der Weitergabe von elektronisch aufbereiteten kinderpornografischen Darstellungen ermittelt werde. Der Geistliche sei “von seinen Ämtern und Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer unverzüglich dienstfrei gestellt” worden.

Seitens des Landeskriminalamtes NÖ hieß es nach dem Abschluss der Erhebungen vor etwa einem Monat, dass auf dem Computer des niederösterreichischen Pfarrers rund 400 Dateien mit kinderpornografischen Material gefunden worden seien. Die Bilder und Videos von vorwiegend Buben soll der Geistliche auch an andere weitergegeben haben, selbst aber nicht an der Produktion beteiligt gewesen sein. Der Strafrahmen nach Paragraf 207a beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

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