AA

Mythos: Urlaub ist Arbeitgebersache?

Volksweisheiten und Mythen gibt es viele – vor allem im Arbeits- und Konsumentenrecht. Die Arbeiterkammer Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ auf.

Kollegen mit Kindern haben beim Urlaubsanspruch Vorrang, es gibt unter dem Jahr eine Urlaubssperre, mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück sind nicht erlaubt. In Firmen wird so einiges davon gehandhabt. Doch ist das auch rechtens? Die Arbeiterkammer Vorarlberg geht in den nächsten Wochen in einer eigenen Reihe einigen Mythen aus dem Arbeits- und Konsumentenrecht auf den Grund.

Mythos und Auflösung

In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos einsenden

Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

  • VIENNA.AT
  • Advertorial
  • Mythos: Urlaub ist Arbeitgebersache?
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.