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Mythos: Sofortiges „Aus“ während der Probezeit

Während der Probezeit kann jedes Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ob das stimmt? Die AK Vorarlberg klärt auf. 

Die Behauptung, dass jedes Dienstverhältnis während der Probezeit, egal aus welchem Grund, mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden kann, stellt heute Markus „Glaser“ Vögel im AK-Video und auf dem gestalteten Sujet in den VN auf. Doch stimmt dieser Mythos aus dem Arbeitsrecht?

Am kommenden Montag finden Sie die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos und Auflösung

In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos einsenden

Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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