Bundesrat Harald Himmer hatte den Antrag unter anderem damit begründet, dass durch redaktionelle Fehler nicht nur Arzneimittel, sondern auch Kunstgegenstände dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterliegen würden. Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter gestand diesen Fehler ein, erklärte aber, dass selbst ein derartiges “redaktionellen Versehen” keine Auswirkung habe, die Kunstgegenstände daher nicht von der Senkung betroffen seien – wiewohl er einräumte, dass die Juristen des Finanzministeriums anderer Meinung seien.
Zur VP-Kritik, dass auch Tiermedikamente von der Steuersenkung betroffen wären, erklärte Matznetter, davon wären nur jene Tiermedikamente betroffen, die auch in Apotheken gekauft würden – dieser Anteil wäre nicht sehr groß; die Mehrheit würde bei den Tierärzten direkt bezogen.