Mutter verklagt Frankreich wegen Ausreise ihres Sohns
Die Flughafen- und Grenzpolizei habe den Buben ausreisen lassen, weil er nicht auf einer Liste von gesuchten Menschen oder von Menschen stand, denen die Ausreise verboten ist. Im Alter von 16 Jahren war der Bub am 27. Dezember 2013 vom südfranzösischen Nizza aus nach Syrien gereist, um sich dort radikal-islamistischen Kämpfern anzuschließen.
Nach Angaben der Mutter, die am Dienstag nicht beim Prozess anwesend war, war der junge Mann damals plötzlich zum Islam konvertiert, zeigte aber keine Anzeichen von Radikalisierung. Der Minderjährige durfte in Nizza an Bord eines Flugzeuges nach Istanbul gehen, ohne aufgehalten zu werden, wie seine Mutter kritisiert.
Die Mutter hatte in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember das Verschwinden ihres Sohnes bei der Polizei angezeigt, nachdem sie einen Tag lang nichts von ihm gehört hatte. Vor kurzem hatte sie nach eigenen Angaben Kontakt mit ihm gehabt. Für sich und ihre drei anderen Kinder verlangt sie nun den Schadenersatz. Das Innenministerium hatte in einem Brief an die Familie hervorgehoben, dass ein Personalausweis auch für Minderjährige ausreiche, um ins Ausland zu reisen, und dass der Minderjährige mit keinem Ausreiseverbot belegt war.