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Mutter soll drei Kinder erstickt haben: Mordprozess am Montag

Am Montag muss sich die 31-Jährige vor Gericht verantworten.
Am Montag muss sich die 31-Jährige vor Gericht verantworten. ©APA/HANS PUNZ
Am Montag muss sich eine 31-Jährige wegen Dreifachmordes in Wien vor Gericht verantworten. Sie soll im Oktober 2020 ihre drei Kinder mit einem Polster erstickt haben.

Am kommenden Montag muss sich eine 31-jährige Frau wegen Dreifachmordes vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Die gebürtige Nepalesin hatte laut Anklage am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre drei Kinder im Alter von drei und neun Jahren sowie knapp acht Monaten getötet, "indem sie ein Kopfkissen kraftvoll gegen deren Gesichter drückte", wie es in der Anklageschrift heißt.

Von der Angeklagten gehe eine "große Gefahr" aus

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann ist in einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass von der Frau eine "große Gefahr" ausgeht, die "Tötungsdelikte in zukünftigen familiären Situationen" bewirken könnte. Aufgrund dessen hat die Anklagebehörde zusätzlich zur Verurteilung der Angeklagten deren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (Paragraf 21 Absatz 2 StGB). Grundsätzlich hält Hofmann die Frau für zurechnungsfähig, obwohl er ihr eine "schwere, nicht behandelbare Geisteskrankheit" bescheinigt. Im Tatzeitraum lag dem Sachverständigen zufolge "keine delinquenz- und handlungsbestimmende überdauernde psychotische Störung vor". Hofmann verweist in seiner Expertise darauf, dass sich die 31-Jährige durchgehend an die prozessgegenständlichen Handlungen erinnern könne und minutiös wisse, was sie gemacht habe. Handlungsbestimmend war laut Hofmann eine "grenzwertige, psychotische Entgleisung mit entsprechender Fehlinterpretation der tatsächlichen Realsituation bei depressiver Grundsymptomatik", in Verbindung mit der familiär angespannten Situation habe das zu einer Überforderung geführt.

Frau kam für arrangierte Ehe nach Österreich

Die Nepalesin war 2010 mit einem Studentenvisum nach Österreich gekommen, um eine arrangierte Ehe einzugehen. Aus ihren Plänen, in Wien ein Hochschulstudium fortzusetzen - an der Universität in Kathmandu hatte sie Mathematik, Physik und Chemie studiert - wurde nichts. Sie blieb im Haushalt und kümmerte sich um ihre zwei Töchter und einen im Februar 2020 zur Welt gekommenen Buben.

Die Ehe war zunächst harmonisch verlaufen, die dreifache Mutter wurde aber immer unzufriedener. Es kam zu Streitigkeiten mit ihrem Mann, sie entwickelte Eifersuchtsfantasien. Nach einer tätlichen Auseinandersetzung am 30. September, bei der sich das Paar gegenseitig Verletzungen zufügte, wurde der Mann von der Polizei weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsverbot belegt.

Am Tag vor der inkriminierten Bluttat kehrte der Mann zurück in die Wohnung. Dort wurde er von seiner Ehefrau verdächtigt, er habe sich eine neue Frau gesucht, werde sie verlassen und die drei Kinder mitnehmen. Es setzte neuerlich ein Streit ein, der Mann verließ die Wohnung, um bei einem Freund zu übernachten.

Angeklagte soll "fürchterliche Angst" um Verlust der Kinder entwickelt haben

In dieser Situation entwickelte die 31-Jährige laut Anklage eine "fürchterliche Angst", ihre Kinder zu verlieren. Sie aß mit ihnen zu Abend, gab dem acht Monate alten Buben das Fläschchen, als dieser in der Nacht aufwachte, und fasste schließlich mitten in der Nacht "den Entschluss, mit ihren Kindern 'in den Himmel zu gehen' und erst die Kinder und dann sich selbst zu töten" (Anklageschrift).

Tatwaffe war ein gelber Kopfpolster, den die Mutter den schlafenden Kindern ins Gesicht gedrückt haben soll. Die neunjährige Tochter wachte allerdings auf und soll sich zu wehren versucht haben. Im Anschluss versuchte sich die Frau die Pulsadern aufzuschneiden, brachte sich aber nur oberflächliche Verletzungen bei. Sie trank auch noch in selbstmörderischer Absicht Insektenspray. Um 5.24 Uhr wählte sie dann den polizeilichen Notruf und gab an, sie habe ihre Kinder getötet.

(APA/Red)

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