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Mutter klagt französische Justiz an

Die Mutter eines 1989 ermordeten Mädchens hat am Mittwoch im belgischen Namur die vorzeitige Freilassung des mutmaßlichen Serienmörders aus französischer Haft beklagt.

„Man hat ihm erlaubt zu töten“, sagte Marie-Nolle Bouzet, „und dieses „man“ ist die Justiz, wie sie heute funktioniert. Wenn er seine Strafe von 1987 abgesessen hätte, hätte er Elisabeth nichts anhaben können. Ich fühle mich nicht als Opfer von Fourniret, sondern der französischen Justiz.“

Die 15 Jahre seit dem spurlosen Verschwinden ihrer Tochter seien die „Hölle“ gewesen. Nachdem die damals zwölfjährige Elisabeth Brichet im Dezember 1989 nicht mehr nach Hause kam, habe sie in ständiger Unklarheit über das Schicksal des Mädchens gelebt: „Wenn man nichts findet, muss man alles und jeden verdächtigen. Wo immer man auch ist, fragt man sich, ob sie nicht da ist.“ Die Mutter war nach dem Verlust ihrer Tochter nach Kanada gezogen, wo sie sich in einer Organisation um kranke eingeborene Frauen kümmert. Die Leiche des Kindes wurde erst kürzlich gefunden und nach einer bewegenden Trauerfeier am Samstag Anfang dieser Woche beerdigt.

Fourniret, der in den achtziger Jahren in Frankreich wegen Vergewaltigungen verurteilt wurde, hat nach eigenem Geständnis seit seiner Haftentlassung neun Mädchen und Frauen ermordet. Seine ebenfalls verhaftete Frau Monique Olivier wirft ihm zehn Morde vor. Beide waren Anfang der neunziger Jahre nach Belgien gezogen und lebten dort lange Zeit unbehelligt. Fourniret wurde im Sommer 2003 verhaftet, nachdem er versucht hatte, eine 13-Jährige zu entführen. Das Mädchen konnte fliehen. Seine Aussage führte zur Festnahme des heute 62-Jährigen.

Die verschiedenen französischen Ermittlungsverfahren zum Fall Fourniret werden bei der Staatsanwaltschaft von Charleville-Mezires gebündelt. Nach Angaben aus Justizkreisen in Reims soll die Zahl der Untersuchungsrichter im September von zwei auf drei erhöht werden, um den Arbeitsanfall bewältigen zu können. Zwei Untersuchungsrichter sollen sich nur mit Fourniret befassen, dabei aber nicht für die belgischen Fälle zuständig sein. In vier Städten waren in den vergangenen Wochen Vorermittlungsverfahren eröffnet worden.

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