Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer empfahl den Geschworenen, den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er nach Verbüßung seiner Strafe weiter unbefristet angehalten werden könnte.
Mit seiner Entlassung wäre erst dann zu rechnen, wenn er von einem Psychiater als geheilt eingestuft wird.
Dantendorfer bescheinigte dem 37-Jährigen, der seine Mutter ins Koma geprügelt hatte, eine “emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Anteilen“. Ohne entsprechende Therapie sei mit der Begehung weiterer Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen, sagte der Gutachter.