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Mutter erschlagen: Neun Jahre Haft!

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Es bleibt bei neun Jahren Haft für jenen 24-jährigen Wiener, der am 23. Juni 2005 seine Mutter, eine 44 Jahre alte Ärztin, in ihrer Wohnung in der Seilerstätte erschlagen hat.

Der junge Mann war im vergangenen Jänner von einem Schwurgericht wegen Totschlages schuldig erkannt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Nach Auskunft seines Anwalts befindet er sich bereits im Maßnahmevollzug.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, führten diese allerdings nicht aus, wie Verteidiger Peter A. Miklautz am Donnerstag im Gespräch mit der APA bekannt gab. „Nach entsprechenden Anzeichen, dass auch die Staatsanwalt die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde und ihre Strafberufung nicht ausführen wird, habe ich meine Rechtsmittel zurück gezogen“, sagte der Anwalt.

Das über den Sohn verhängte Strafausmaß lag nur ein Jahr unter der vom Gesetz vorgesehenen Höchststrafe für Totschlag. Die Mordanklage hatten die Geschworenen mit 6:2 Stimmen verneint. Sie einigten sich darauf, dass die Tötung der Mutter in einer so genannten allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt war.

„Mit dem nunmehr rechtskräftigen Ergebnis sind sowohl ich als auch mein Mandant zufrieden“, stellte Miklautz fest. Der 24-Jährige ist mittlerweile in eine Sonderstrafanstalt überstellt worden, wo er therapiert wird. Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith hatte bei ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung festgestellt, die zwar keine Zurechnungsunfähigkeit mit sich bringe, es ihm aber unmöglich mache, bei Frustrationen die Kontrolle zu bewahren. Rossmanith riet dringend dazu, diese Defekte zu behandeln, da ansonsten zukünftige Lebensgefährtinnen des jungen Mannes damit zu rechnen hätten,„dass er ihnen bei massiven Kränkungen Schaden zufügt“, wie sie in der Verhandlung darlegte.

Der junge Mann hatte am frühen Morgen seiner Mutter in der noblen Innenstadt-Wohnung mit einem Sushi-Messer und einem Bilderrahmen gezählte 37 Hieb-, Stich- und Schnittverletzungen zugefügt und ihre Leiche anschließend in einem Lagerabteil im 16. Bezirk deponiert. Das Verhältnis der beiden war seit Jahren unter keinem guten Stern gestanden. Sie warf ihm vor, keiner geregelten Beschäftigung nachzugehen. Er ertrug ihre oft lautstarken Vorhalte und Schimpfereien kaum, zog aber trotzdem nicht von zu Hause aus. „Es war eine Art tödliche Umarmung, eine Hassliebe,“ beschrieb die Psychiaterin die schwierige Mutter-Sohn-Beziehung. Die Tathandlung habe sich „nach vielfach erfahrenen Kränkungen entzündet“.

Ob der Sohn nach Verbüßung der neun Jahre überhaupt auf freien Fuß kommt, hängt von einem weiteren Gutachten ab: Erst wenn ein Psychiater bestätigt, dass man in der Haft die festgestellten Defizite des Mannes therapeutisch so weit in den Griff bekommen hat, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, darf er mit seiner Entlassung rechnen.

Grundsätzlich kann sich der Mann aber auch Hoffnung auf eine vorzeitig bedingte Entlassung machen. Einen entsprechenden Antrag darf er erstmals nach Verbüßung des Strafdrittels, also im Jahr 2008 stellen. Diesfalls wäre aber wohl ein besonders günstiger Heilungsverlauf Voraussetzung.

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