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Mutter entführte Sohn - Bedingte!

Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag eine 47-jährige Frau zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie nach einem verlorenen Sorgerechtsstreit mit ihrem Sohn untergetaucht und diesen ein Jahr bei sich „versteckt“ hatte.

Der Schuldspruch wegen Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten (Paragraf 175 Strafgesetzbuch) ist bereits rechtskräftig.

Der Bub entstammt einer langjährigen Beziehung der Bedienerin, die letzten Endes in die Brüche ging. Das Recht zur Obsorge bekam der Vater zugesprochen. Da dieser damit offensichtlich überfordert war, kam der Sohn in eine vom Wiener Jugendamt betreute Wohngemeinschaft. Die Mutter hatte ein großzügig bemessenes Besuchsrecht.

Im August 2005 bat sie darum, mit ihrem damals 13 Jahre alten Kind einen einwöchigen gemeinsamen Urlaub verbringen zu dürfen. Das Jugendamt hatte keine Einwände, was sich im Nachhinein als Fehler herausstellte: Der Bub blieb ein Jahr lang verschwunden, ehe die Fahndung nach der Mutter Erfolg hatte und diese am 16. August 2006 verhaftet werden konnte.

Sie führte die Beamten sogleich zu ihrem Sohn, der sich in einer Wohnung aufhielt, die sie vor über einem Jahr bezogen hatte, ohne sich offiziell umzumelden. Vor Richter Georg Olschak legte die Frau nun ein umfassendes Geständnis ab und gab an, sie habe „nur das Beste“ für ihr Kind wollen. Auf den Hinweis, dass der 13-Jährige im vergangenen Jahr kein einziges Mal die Schule von innen gesehen hatte und praktisch nur daheim herum gesessen war, erwiderte die Mutter: „Ich hätte ihn nicht in die Schule schicken können! Da wäre er ja verhaftet worden!“

Nach seinem Wiederauftauchen hatte sich zunächst das Kriseninterventionszentrum um den Minderjährigen gekümmert. Inzwischen befindet er sich wieder in einer betreuten WG. Die Mutter darf ihn dort ein Mal pro Woche für eine Stunde unter Aufsicht sehen. „Wenn er volljährig ist, zieht er dann hoffentlich eh zu mir“, zeigte sie sich im Grauen Haus zuversichtlich.

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