Mittels dieser Gebrauchsüberlassung (Prekarium) sollte die teure Mietwohnung während der Abwesenheit der 47-Jährigen genutzt werde. Die Angeklagte, die sich nicht schuldig bekannte, verlangte jedoch von den Interessenten eine Nutzungsgebühr von laut Anklage 2.500 bis 4.000 Euro pro Person. Die Beträge, die die Frau in bar in ihrer Wohnung aufbewahrte, sollen laut Staatsanwaltschaft aber zur Tilgung eigener Schulden verwendet worden sein.
Wohnung 30 Mal weitergegeben – Mutmaßliche Betrügerin vor Gericht
In der Wohnung gewohnt hat freilich keiner der Interessenten, die Verträge wurden noch vor ihrer Erfüllung von der 47-Jährigen aufgelöst. Die Frau gab an, aufgrund einer Krebserkrankung nun doch nicht mehr ins Ausland gehen zu können. Um das nun fehlende Geld für die Auszahlung aufzubringen, wurden weitere Opfer mittels Internetanzeige gesucht, die wieder tausende Euro in das Deposit einzahlten. “Eine Loch-auf-Loch-zu-Methode”, stellte die Anklägerin fest. Über ein Jahr lang, von März 2013 bis April 2014, soll die 47-Jährige mit dieser Vorgehensweise an Geld gekommen sein, ehe sie an eine misstrauische Interessentin geriet. Da die gleiche Wohnung plötzlich unter einem anderen Namen inseriert wurde, schickte sie zunächst einen Lockvogel zu einem Treffen mit der 47-Jährigen und informierte anschließend die Staatsanwaltschaft über die Vorkommnisse. Die 47-Jährige wurde festgenommen und saß fast vier Monate in U-Haft.
“Ich wollte nur einen einzigen haben, der seriös ist.”
Auf die Frage, warum sie die Verträge immer wieder auflöste, meinte die Beschuldigte, dass ihr die zukünftigen Bewohner ihrer Wohnung im Erstgespräch nicht immer die Wahrheit gesagt haben. Einer hätte sich als Oberarzt ausgegeben, war in Wahrheit aber nur ein Assistenzarzt, eine andere gab an, eine Rechtsanwältin zu sein, war aber erst Rechtsanwaltsanwärterin. “Das ist schon ein Unterschied”, sagte die 47-Jährige. Dafür habe sie über einen Privatdetektiv eine Wirtschaftsauskunftei mit der Recherche der Bonität der Interessenten beauftragt. Auf die Frage von Richter Philipp Schnabel, warum sie da insgesamt 30 Leute testen musste und nicht schon beim vierten aufgehört habe, wenn ihr die Interessenten nicht glaubhaft genug waren, meinte die Angeklagte: “Ich wollte nur einen einzigen haben, der seriös ist und meine Wohnung pflegt.”
Eltern schossen Frau monatlich rund 2.000 Euro zu
Die 47-Jährige soll laut einem Privatbeteiligtenvertreter ihren teuren Lebensstil beibehalten haben. Sie soll sich die große, 2.300 Euro teure Wohnung gar nicht leisten haben können, ihre Eltern schossen der Frau jedes Monat rund 2.000 Euro zu, wie der Anwalt feststellte. Sie wollte die Wohnung unbedingt behalten, um ihren Kindern, die sie seit neun Jahren nicht gesehen hat, ein zu Hause zu geben.
Verhandlung auf Freitag vertagt
Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. Ob da bereits ein Urteil gefällt wird, ist fraglich. Wegen der möglichen Ladung weiterer Zeugen, könnte ein weiterer Verhandlungstag notwendig sein. Richter Schnabel will vor allem dem Verbleib der restlichen von der 47-Jährigen kassierten 40.000 Euro nachgehen. Das Geld soll sich bei ihrer Festnahme in der Wohnung befunden haben, nun aber von der Schwester der Angeklagten übernommen worden sein. Diese zahlte damit Steuerschulden, wie die Angeklagte ausführte.
(APA/Red.)