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Musterprozess gegen Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom hat zum Auftakt des Megaprozesses um ihren dritten Börsengang einen Vergleich erneut abgelehnt.

In einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt versuchen seit Montag rund 17.000 enttäuschte Telekom-Aktionäre, Schadenersatz von dem Konzern zu erstreiten, weil der Aktienkurs inzwischen auf etwa ein Sechstel des im Juni 2000 gezahlten Preises gesunken ist.

Die Kläger wollen der Deutschen Telekom Fehler im Börsenprospekt nachweisen. Sollten Angaben unzutreffend oder unvollständig gewesen sein, würde der Fall der sogenannten Prospekthaftung eintreten. Die Telekom könnte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Insgesamt geht es nach Angaben beider Seiten um etwa 80 Millionen Euro, der Musterkläger allein fordert 1,65 Millionen Euro.

Telekom-Anwalt Schmitz wies am ersten Verhandlungstag Aufforderungen der Klägerseite zurück, wie in den USA einem Vergleich mit den Aktionären zuzustimmen. Nach Überzeugung des Unternehmens seien die Klagen sämtlich unbegründet, sagte Schmitz. Schon mit Rücksicht auf die rund drei Millionen Aktionäre, die nicht geklagt hätten, könne sich die Telekom deshalb auf einen Vergleich nicht einlassen. Dass sie es in den USA getan und 120 Millionen Dollar gezahlt habe, liege an den Unwägbarkeiten des dortigen Rechtssystems.

Der Prozess ist zunächst bis Ende Mai angesetzt. Ein Urteil noch 2008 gilt allerdings als extrem unwahrscheinlich. Eher könnte sich das Verfahren jahrelang hinziehen. Zeugen sollen ab nächster Woche befragt werden: am 14. April zunächst Ex-Telekom-Chef Ron Sommer.

Bei dem dritten Börsengang hatte die T-Aktie einen Ausgabekurs von 66,50 Euro beziehungsweise 63,50 Euro für Frühzeichner. Das Papier hatte damals seine beste Zeit schon hinter sich. Nach dem Höchststand von 103,50 Euro am 6. März 2000 ging es stetig bergab, bis zum Tiefststand von 8,14 Euro im Juni 2002. Seitdem kam das Papier nicht mehr über 20 Euro hinaus.

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