Unter Muslimen in Saudi-Arabien sei es aber umstritten, ob es aus religiöser Sicht überhaupt akzeptabel sei, für Pilgerrituale Geld zu verlangen.
Ist ein Muslim krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage, eine “Umrah” zu absolvieren, so kann er einen Freund oder Verwandten, der etwa zur großen Wallfahrt (“Hadsch”) nach Mekka reist, bitten, an seiner Stelle für ihn die “Umrah” zu machen. Die Dienste der “Miet-Pilger” sind vor allem in diesen Tagen – nach dem Ende des “Hadsch” – gefragt. Denn nach den strapaziösen Ritualen der großen Wallfahrt sind die Pilger oft zu erschöpft, um anschließend auch noch für ihre Lieben daheim die “Umrah” zu absolvieren.
Anders als der “Hadsch” gehört die “Umrah” nicht zu den sogenannten fünf Säulen des Islams. Sie ist auch nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden.
Ihre Kunden finden die “Miet-Pilger” laut “Arab News” vor allem unter den Pilgern aus Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).