Mumien-Sager: Wird Kickl nun strafrechtlich verfolgt?
FPÖ-Chef Kickl während seiner Rede zum politischen Aschermittwoch.
©APA
Der Verfassungsschutz soll einen Bericht über die ausfällige Wortwahl Kickls im Rahmen seiner Aschermittwochsrede liefern.
Die Staatsanwaltschaft Ried erwartet "zeitnah" einen Bericht des oö. Landesamtes für Verfassungsschutz zu den Aussagen von FPÖ-Parteichef Herbert Kickl am politischen Aschermittwoch. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Alois Ebner waren Beamte bei der Veranstaltung in der Jahnturnhalle anwesend, und sie hätten auch gehört, wie Kickl Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen als "Mumie" und "senil" bezeichnet habe. Dies könne eine Ehrbeleidigung sein, so Ebner weiter.
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Ansuchen um Ermächtigung
Sobald der Bericht der Verfassungsschützer vorliege, werde man prüfen. Sollte eine strafrechtliche Verfolgung in Erwägung kommen, werde die Staatsanwaltschaft beim Bundespräsidenten um die dafür notwendige Ermächtigung ansuchen.
(APA)