Der Oberste Gerichtshof hat der Nichtigkeitsbeschwerde des 39-Jährigen stattgegeben, wie sein Verteidiger Ernst Schillhammer am Freitag gegenüber der APA bestätigte.
Das Urteil wurde aus rein formalen Gründen aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurück verwiesen. Die Höchstrichter bemängelten den Fragenkatalog, der den Geschworenen im ersten Rechtsgang vorgelegt worden war. Dort fanden sich die Fragen nach Mord und Totschlag, nicht aber nach absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Für den OGH ein rechtlich relevanter Verfahrensmangel. Der Rathaus-Sprecher war am 7. April 2005 wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Wann die zweite Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. In der kommenden Woche soll im Wiener Straflandesgericht jener Richter bestimmt werden, der den Vorsitz führen wird. Im Grauen Haus zeigte man sich auf Anfrage zuversichtlich, dass der zweite Rechtsgang noch in diesem Jahr über die Bühne gehen kann.