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Mordprozess in Salzburg: Bosnier zu 18 Jahren Haft verurteilt

Am Tag 2 des Mordprozesses in Salzburg wurde der Angeklagte schwer von der Schwester belastet.
Am Tag 2 des Mordprozesses in Salzburg wurde der Angeklagte schwer von der Schwester belastet. ©Wildbild
Am Tag zwei beim Mordprozess gegen einen 37-jährigen Bosnier, der im Salzburger Stadtteil Taxham am 6. September 2013 seine 26-jährige Frau aus Eifersucht erstochen haben soll, ist der Angeklagte von seiner Schwester schwer belastet worden. Am späten Nachmittag ist dann das Urteil gefallen: 18 Jahre Haft.
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Der 37-jähriger Bosnier ist am Landesgericht Salzburg wegen Mordes zu 18 Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen haben die Frage, ob es sich um einen Mord gehandelt hat, mit 8:0 Stimmen bejaht. Weder Staatsanwältin Claudia Schmidhofer noch Verteidiger Karl Wampl gaben nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab.

Mordprozess: Eifersucht als Motiv

Die Bluttat hat sich in der Wohnung des Paares im Salzburger Stadtteil Taxham zugetragen. Das Motiv war laut Anklage Eifersucht. Die 26-Jährige soll dem Beschuldigten eine außereheliche Beziehung zu einem Mann gestanden haben. Der bisher unbescholtene Angeklagte soll daraufhin die Frau erstochen haben, vermutlich vor den Augen der gemeinsamen dreijährigen Tochter. Angehörigen-Anwalt Stefan Rieder sprach von einem regelrechten “Abschlachten” des Opfers.

Aussagen der Schwester ausschlaggebend

Die Schwester des Angeklagten schilderte am Dienstag dem Salzburger Geschworenengericht, der Beschuldigte habe sie am Tag der Bluttat angerufen und gesagt, er habe seine Frau getötet.

Auf ihre Frage, warum er Amira getötet hat, habe ihr Bruder geantwortet, “sie hat mich betrogen, ich musste es tun”, schilderte die in der Schweiz lebende Zeugin. Ihr Mann, der das Telefonat eigenen Angaben zufolge mitbekommen hatte, bestätigte diese Angaben und ergänzte, der 37-Jährige habe auch von einem Messer gesprochen.

Video vom Tatort

 

Tat auf Facebook gepostet

In ihrem Schlussplädoyer untermauerte Staatsanwältin Claudia Schmidhofer den Vorwurf des Mordes mit mehreren Telefonaten des Angeklagten an Angehörige und mit Facebook-Eintragungen, in denen er die Tat gestanden habe. “Er hat unmittelbar nach den Geschehnissen auf Facebook gepostet, dass er seine Frau getötet hat, weil sie ihn betrogen habe”, sagte Schmidhofer. “Das einzige, was gescheitert war, ist der Selbstmord, den er für sich angedacht hat.”

Verdächtiger kann sich nicht erinnern

Dass der 37-Jährige sich nicht an die Tat erinnern könne, wie er am Montag dem Gericht erklärte, glaubt die Staatsanwältin nicht. “Er hat keine Erinnerungslücken, er will an der Aufklärung der Tat nicht mitwirken.” Seine Frau habe ihm ihre außereheliche Beziehung gestanden. Aus Eifersucht sei sie dann von ihrem Mann erstochen worden.

Opferanwalt: Filmriss wird vorgeschoben

Opferanwalt Stefan Rieder stieß ins selbe Horn: “Das Geständnis war für Amira das Todesurteil. Der Gedächtnisverlust des Angeklagten ist eine Schutzbehauptung, eine Lüge. Hier wird ein Filmriss vorgeschoben.” Das Verletzungsbild des Opfers zeige klar, dass der Beschuldigte an jenem 6. September um 16.00 Uhr mit dem Messer zielgerichtet zugestochen habe. “Der finale Halsschnitt wurde mit immenser Kraft vollzogen”, so Rieder.

Verteidiger: Es war Notwehr

Verteidiger Karl Wampl sprach hingegen von Notwehr, stellte aber auch eine Notwehrüberschreitung in den Raum. Nach einem Gerangel an der Schlafzimmertüre habe die 26-Jährige ein Messer geholt “und sie geht auf ihn los”, erläuterte der Anwalt seine Tatversion.

Wampl hatte am Montag von einem Mordversuch der Ehefrau an den Angeklagten, dessen Abwehr und von einem anschließenden Selbstmord der Frau gesprochen. “Es gibt keine Beweise, die ausschließen, dass es so gewesen ist.” Der Stich in der Brust des Angeklagten könne auch eine Bewusstlosigkeit auslösen. Zudem sei ein Gedächtnisverlust nach der Tat “subjektiv denkbar”, sagte der Verteidiger. (APA)

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