Am 11. Juni muss sich nun der Angreifer, ein 27-jähriger Fußacher, wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Wir sind froh, dass es nun endlich einen Prozesstermin gibt. Mein Mandant sitzt seit Februar 2009 in U-Haft, erklärt Verteidiger Clemens Achammer. Seinem Klienten sei es seit Langem ein Anliegen, den Geschworenen seine Sicht der Dinge darzulegen und die damalige Situation zu schildern. Im Lauteracher Vereinslokal der Outsider war es damals zu einer wilden Prügelei gekommen. Fünf Skins, darunter auch das später getötete Opfer, statteten den Bikern frühmorgens einen Besuch ab. Was mit einer Plauderei begann, endete bald in Randale und Attacken. Der 27-jährige Angeklagte stach zunächst einem Kontrahenten mit einem 36 Zentimeter langen Küchenmesser in Hals und Nacken. Dem zweiten Opfer wurde die gesamte Klinge des Küchenmessers in den Brustkorb gerammt, der 22-jährige überlebte den Angriff nicht.
Notwehr?
Verteidiger Clemens Achammer betont, dass zum einen die Skins nicht rein freundschaftlich vorbeischauten sondern auf Streit aus waren. Zum anderen weist der Anwalt darauf hin, dass der Angeklagte unbescholten ist, weder betrunken war noch unter Drogen stand. Er sah, wie die Skins seine Freunde attackierten und kam ihnen zu Hilfe, so die Darstellung der Verteidigung. Am 11. Juni werden acht Geschworene darüber entscheiden, welche Schilderung sie für wahr halten. Was die erste Messerattacke betrifft, lautet die Anklage auf Mordversuch. Beim zweiten Messerangriff geht die Staatsanwaltschaft von Mord aus.
Großes Polizeiaufgebot
Den Vorsitz des Schwurgerichtes führt Strafrichter Peter Mück. Da bei allen Situationen, bei denen Auseinandersetzungen zwischen Rockern und Skins befürchtet wurden, verstärktes Polizeiaufgebot herrschte, wird das Landesgericht am 11. Juni einem Hochsicherheitstrakt gleichkommen. Auf Mord steht bis zu lebenslange Haft. Wer jedoch in Notwehr gehandelt hat, kann überhaupt nicht bestraft werden.