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Mordplan junger Steirer: Gutachter attestiert "psychische Störungen"

Im Falle jener drei Jugendlichen aus der Obersteiermark, die Anfang Juli ein Mädchen oder eine junge Frau vergewaltigen und anschließend töten wollten, liegen laut Staatsanwaltschaft Leoben nun die Gutachten des Sachverständigen vor.

Demnach waren alle drei Burschen zurechnungsfähig, doch sei bei allen drei von „psychischen Störungen auszugehen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Reinhard Kloibhofer, am Dienstag. In den nächsten Tagen sei mit der Anklage zu rechnen.

Der Sprecher der Anklagebehörde bestätigte einen Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ (Dienstag-Ausgabe), wonach der Sachverständige Peter Hofmann zum Schluss kommt, dass die Burschen im Alter von 15, 16 und 19 Jahren eine Therapie benötigen. Beim Jüngsten sei die psychische Störung so stark ausgeprägt, dass er im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden könnte, so Kloibhofer im APA-Gespräch.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben kündigte an, dass noch in dieser Woche eine Anklage möglich sei. Zur Zeit befinden sich die drei Verdächtigen in Untersuchungshaft.

Die Burschen sollen geplant haben, eine zufällig vorbei kommende junge Frau zu vergewaltigen, zu töten und in die Mur zu werfen. Bei den Einvernahmen gaben die jungen Männer an, dass die Idee für den Mord aus diversen Horrorfilmen stamme. Sie bezeichneten sich selbst als „horrorgeil“ und wollten „einfach das Sterben eines Menschen beobachten“, hieß es seitens der Exekutive.

Auch wenn es im Fall der drei jungen Steirer noch zu keiner Tatausführung gekommen ist, könnten die Jugendlichen ins Gefängnis wandern – dann nämlich, wenn der Tatbestand des verbrecherischen Komplotts vorliegt. In diesem Fall beträgt die Strafe sechs Monate bis fünf Jahre.

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