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Mordkomplott in Wien: Urteil versuchte Anstiftung zur Körperverletzung

Ein Ukrainer stand in Wien vor Gericht
Ein Ukrainer stand in Wien vor Gericht ©APA (Sujet)
Jener ukrainischer Ex-Polizist, der sich am Mittwoch am Wiener Straflandesgerichts wegen der versuchten Anstiftung zum Mord vor Gericht verantworten musste, ist nicht im Sinne der Anklage schuldig gesprochen worden. Er wird noch am Mittwoch enthaftet.
Prozessbeginn in Wien

Der 38 Jahre alte Mann wurde zu vier Monaten bedingter Haft wegen versuchter Anstiftung zur Körperverletzung verurteilt und noch am Mittwoch enthaftet. Er saß seit einem Jahr in U-Haft.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Juan Pablo Gomez Reyes gab keine Erklärung ab, der 38 Jahre alte Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Mordkomplott: Anklage gegen den Ukrainer

Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Ex-Polizist einen Auftragskiller hätte besorgen sollen, um einen Wiener Unternehmer mundtot machen sollte. Der Mann hatte seinem Chef, dem Besitzer einer russisch-ukrainischen Import-Export-Firma gedroht, ihn wegen Steuerdelikten anzuzeigen.

Die Vorgänge liegen zehn Jahre zurück und waren recht versponnen. Denn in das Komplott waren mehrere Männer involviert, die teilweise bis heute nicht ausgeforscht werden konnten, auch aufgrund der derzeitigen politischen Lage in der Ukraine. Laut Anklage hatte der österreichische Unternehmer bis zum Juli 2003 mit einem russischen Partner Import- und Export-Geschäfte gemacht. Als diese Beziehung zu Ende ging, machte der Wiener noch offene Provisionen in der Höhe von rund 250.000 Euro geltend. Weil der Russe diese nicht bezahlen wollte, drohte dessen Ex-Partner laut Staatsanwalt Juan Pablo Gomez Reyes, mit seinem Wissen um groß angelegte Steuerbetrügereien des Russen zur Polizei zu gehen.

Auftraggeber blieben unklar

Um das zu verhindern, soll im August 2004 der nun angeklagte Ex-Polizist, der später auch dem Geheimdienst SBU angehört haben soll, in der ostukrainischen Metropole Donezk einen Killer gesucht haben, der mit Aussicht auf 50.000 Euro dem Wiener in den Kopf und dem russischen Inhaber des Import- und Exportgeschäftes in das Knie schießen sollte. Der angeblich geplante Knieschuss war aber nicht Teil der Anklage. Warum dieser hätte erfolgen sollen, blieb bei der Verhandlung ungeklärt.

Denn wer die genauen Auftraggeber für das Mordkomplott im Endeffekt waren, konnte das Gericht am Mittwoch nicht herausfinden. Fakt ist, dass der ehemalige Geschäftspartner des Wieners vor fünf Jahren deswegen angeklagt, aber freigesprochen wurde. Ein weiterer russischer Unternehmer, der durch das Auffliegen der Steuerhinterziehung einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten hätte, wurde laut Staatsanwalt 2005 zu 18 Monaten Haft verurteilt, ist jedoch in der Zwischenzeit wieder aus dem Gefängnis entlassen worden.

Angeklagter als Vermittler

In der Causa soll der Angeklagte als Vermittler tätig gewesen sein. Bei der Suche nach einem Schützen soll der 38-Jährige auf einen Georgier gestoßen sein, der als Scharfschütze im Afghanistankrieg agierte. Dieser beauftragte wiederum einen Tschetschenen, mit dem er in der gleichen Einheit im Krieg Dienst versah. Der bekam von einem weiteren Mittelsmann ein Lichtbild der beiden Unternehmer sowie Name, Adresse und Telefonnummer mit der Aufforderung, die Bluttaten zu begehen.

Als der Tschetschenen den Auftrag jedoch nicht ausführte, sollte wiederum der Georgier, der am Mittwoch als Kronzeuge vor Gericht auftrat, das Schussattentaten durchziehen. “Sie haben gesagt, die Arbeit wurde nicht gemacht, man würde uns überall finden”, sagte der Georgier. Statt den Auftrag auszuführen, ging der vermeintliche Killer allerdings zur Polizei, um dort die “Agentengeschichte”, wie es Verteidiger Ernst Schillhammer bezeichnete, zu erzählen.

Erinnerung  blieb bei Prozess aus

Der Georgier, der bei der Verhandlung mit Haube und Sonnenbrille vermummt in einem Nebenraum vernommen wurde, konnte sich allerdings an die Treffen bzw. Telefonate mit dem Ukrainer nicht mehr “zu 100 Prozent” erinnern. Auch in der Beschreibung der Haarfarbe des dunkelhaarigen Beschuldigten tendierte er zunächst von “hell” über “dunkelblond” bis hin zu “Kastanie”. “Ich habe meine Haare nie gefärbt”, meinte dazu der Angeklagte, dessen Haarpracht millimeterkurz gestutzt war.

“Man hat uns gesagt, es gibt zwei Personen, die sich nicht richtig verhalten und bestraft werden müssen”, sagte der Georgier. Daraufhin seien ihm und seinem Kriegskameraden die Fotos von den Unternehmern überreicht worden. Auf der Rückseite waren beim Wiener die Ziffer “1” und beim russischen Chef die Ziffer “2” gestanden, um die Reihenfolge der Bluttaten einzuhalten. Sie wurden angewiesen, dem Wiener “in das Kinn” und dem anderen in das Bein zu schießen. Im Verlauf der Gespräche mit den Auftraggebern wurde jedoch das Attentat auf den russischen Geschäftsmann revidiert. Es sollte nur noch sein Auto in die Luft gesprengt werden, berichtete der Georgier.

Schläge, um Angst einzujagen

Der nun Beschuldigte verantwortete sich in seiner ersten Einvernahme in der Ukraine noch damit, dass man den beiden Geschäftsmännern lediglich Angst hätte machen wollen, es sollten ihm Schläge verpasst werden. Nach seiner Festnahme und Überstellung nach Österreich revidierte er seine Aussage grundlegend. In Wien gab er nun an, er habe lediglich als Mittelsmann bei der Eintreibung von Schulden in Österreich agiert. Von einer Körperverletzung oder gar einem Mord habe er nichts gewusst. Die Angaben, die er bei der Staatsanwaltschaft in der Ukraine gemacht hat, seien unter Androhungen entstanden.

“Das ist meine einzige Schuld”

Dass der als Killer beauftragte Georgier und ein weiterer Mann mit ihm über das Mordkomplott gesprochen haben, verneinte der Angeklagte. “Bei den Anrufen ging es nie um Gewalt. Es war nichts Verbrecherisches dabei.” Er habe nur den Kontakt eines Freundes weitergegeben, um in der Geldangelegenheit zu vermitteln, “weil ich ein gutmütiger Mensch bin”. “Ich habe einfach Leute zueinander gebracht, das ist meine einzige Schuld”, erklärte der 38-Jährige.
(apa/red)

 

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