“Es ist auch absolut unmöglich zu glauben, dass jemand, der eine Frau vergewaltigt und erwürgt hat, wartet, bis die Polizei auftaucht”, sagte Wampl in Richtung Geschworene. Zudem sei die dritte Voraussetzung im Müller-Gutachten, wonach der Täter vom Opfer gedemütigt werden musste, “nie beweisbar”. “Daher ist die Schlussfolgerung auf die Täterwahrscheinlichkeit aus der Welt”, betonte der Verteidiger. Er hielt auch die Zeugenaussage jener Prosituierten, die offenbar von Anton W. nach einer Demütigung geschlagen worden war, als “unglaubwürdig und windig”. Fragwürdig erschien ihm auch die Aussage einer Zeugin, wonach der Beschuldigte auf den Zuruf “Mörder” mit “halt’s die Goschn, sonst geht’s euch so wie der Silke” geantwortet hätte. “Diese Frau ist bei ihrer Aussage vor der Polizei im April 1993 in keiner Weise darauf eingegangen.”
Der Salzburger Advokat gab auch zu bedenken, dass weder der genaue Tattag noch der Tatort bekannt sei. Die Bluse sei auch nicht neben dem Arbeiter im Gras gelegen. Diese könnte das Mädchen bei dem Arbeiter rund drei Wochen vor der Tatnacht liegen gelassen haben, meinte der Verteidiger. Aufgrund einer Aussage des Angeklagten vor dem Neuropsychiater hätten sich die beiden damals in der “Steirischen Weinstube” kennengelernt und bei Anton W. zu Hause noch etwas getrunken. Die Blutgruppenübereinstimmung von dem Fleck am Gürtel stimme deshalb nicht mit dem Opfer überein, weil die Blutgruppe A von Schnabel eine andere Spezifizierung aufweise.
Nach dem Maßnahmenvollzug von 1980 bis 1985 wegen eines Sexualdeliktes habe sein Mandant “keinerlei schwerwiegende Delikte” mehr begangen, erklärte der Verteidiger. Anton W. weise seit Jahren soziale Kompetenz auf. “Er hat seit zwölf Jahren den selben Arbeitsplatz und dieselbe Lebensgefährtin. Er verhalte sich zu der beinamputierten Frau, die auch laufend eine psychiatrische Betreuung benötige, “liebevoll und entgegenkommend”. Wampl bezeichnete die Verhandlung als “Medienprozess“, zur Anklage sei es aufgrund des öffentlichen Drucks gekommen, obwohl ein Drei-Richter-Senat die Einstellung des Strafverfahren gegen seinen Mandanten 1993 bestätigt habe. Auch jetzt gebe es weder Beweise noch eine DNA-Spur, sagte der Verteidiger.