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Mordfall Silke Schnabel: Für Anton W. "Leben endgültig verpfuscht"

Bei dem Strafmaß handelt es sich um eine Zusatzstrafe, da auf eine frühere Verurteilung Bedacht genommen wurde, erläuterte Verteidiger Karl Wampl. Der Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Angeklagte soll zusätzlich zur Haftstrafe ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro an die Mutter von Silke Schnabel zahlen. Opferanwalt Stefan Rieder wollte nicht mehr als den symbolischen Mindestbetrag einfordern.

Als strafmildernd wertete der vorsitzende Richter Günther Nocker die von einem Gutachter attestierte Persönlichkeitsstörung des Lagerarbeiters. Erschwerend seien die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und das Zusammentreffen von zwei schwerwiegenden Verbrechen, erklärte Nocker.

Anton W. nahm das Urteil gefasst auf. Zu seinem Verteidiger sagte er resignierend: “Jetzt ist mein Leben endgültig verpfuscht.”

Opferanwalt Stefan Rieder meinte nach der Urteilsverkündigung: “Ein Fall, der polizeilich immer schon geklärt war, ist nun Gott sei Dank auch gerichtlich geklärt. Das Ergebnis ist für mich logisch und entspricht der Beweislage und dem Akteninhalt. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hat sich für die Fortführung des Verfahrens eingesetzt. Meinem Gefühl nach kann ich sagen: Hartnäckigkeit lohnt sich.”

Verteidiger Karl Wampl reagierte naturgemäß enttäuscht: “Ich bin entsetzt, weil ich nach wie vor nicht den geringsten Beweis für die Schuld meines Mandanten sehe.” Er hatte gestern in seinem Plädoyer aufgrund “fehlender Mosaiksteine” einen Freispruch im Zweifel gefordert.

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