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Mordfall Silke Schnabel: Angeklagter war zurechnungsfähig

Der neuropsychiatrische Gutachter Ernst Griebnitz hielt den Angeklagten zum Tatzeitpunkt für zurechnungs­fähig.
Bilder vom Prozessauftakt
Video: Neuer Prozess um Mordfall Schnabel
Ob damals eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vorlag und Anton W. an einer Störung der Sexualpräferenz litt, sei aus heutiger Sicht nicht nachweisbar – obwohl ein Verdacht naheliege, erklärte der Sachverständige. Der Beschuldigte weise aber keine schizophrenen Symptome auf.

Unter Alkoholeinfluss könne der Angeklagte bei Kränkungen einen brachialen Handlungsstil an den Tag legen, führte Griebnitz weiter aus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe sich bei Anton W. auch ein Alkoholmissbrauch entwickelt. Gerichtsmediziner Robert Lamprecht, der nach Auffindung der Leiche in Oberösterreich die Obduktion vorgenommen hatte, bestätigte dem Gericht die Todesursache durch Erwürgen. Zum Todeszeitpunkt habe Silke Schnabel 1,5 Promille Alkohol im Blut gehabt, erläuterte Lamprecht. Aus dem Verletzungsmuster schloss er, dass sie anal und vaginal unter Gewalteinwirkung missbraucht worden war. Die Tote dürfte zwei Wochen lang im Wasser gelegen sein.

Ob das Blut am Leinengürtel des Beschuldigten tatsächlich mit dem des Opfers übereinstimmt, konnte der serologische Sachverständige allerdings nicht bestätigen. “Ich bin kein DNA-Spezialist“, erklärte Lamprecht. Verteidiger Karl Wampl hatte am Vormittag erklärt, dass die Blutspuren am Gürtel die Blutgruppe A mit leichten Spuren auf Blutgruppe B aufgewiesen hätten, Silke Schnabel aber Blutgruppe A positiv D (ein “Rhesusbaby”, Anm.) gehabt hätte. Darum könne das Blut am Gürtel nicht von dem Mädchen stammen, meinte Wampl, sondern womöglich von einer früheren Rauferei seines Mandanten.

Am Nachmittag wurden auch die damalige Pächterin und eine Kellnerin von “Max und Moritz” zur Tatnacht befragt. Die Kellnerin hatte bei ihrer Einvernahme vor der Polizei wenige Monate nach dem Mord gemeint, Silke Schnabel hätte einen Geschlechtsverkehr mit einem Jugoslawen auf der Damentoilette des Lokals durchgeführt. Die Kellnerin soll diesen Vorfall auch der Pächterin erzählt haben, doch beide Frauen konnten sich an diese Angaben nicht mehr erinnern. Von dem Geschlechtsverkehr wüssten sie nichts. “Ich kann mich gar nicht erinnern, dass ich vor der Polizei ausgesagt habe”, sagte die Pächterin.

Allerdings hatte die Kellnerin noch eine detaillierte Erinnerung daran, dass Silke, nachdem sie das Lokal verlassen hatte, “regelrecht fröhlich die Straße runtergehüpft ist”. Dann sei Anton W., der vorher ebenfalls in dem Beisl war, um die Ecke gekommen. “Silke – sie war ja ein liebes Kind – hat sich bei ihm eingehängt. Die beiden sind dann die Mertenstraße hinuntergegangen. Ich dachte mir, ‘jetzt geht die wirklich mit ihm mit’. Er war ja ziemlich betrunken und ist im Lokal unangenehm geworden. Deshalb habe ich ihn rausgeschmissen.”

Der Prozess wurde um 15.30 Uhr auf Dienstag zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt. Insgesamt sind 22 Zeugen geladen. Das Urteil wird für Freitag erwartet. Auf den Zuseherbänken saßen am Montag zwei Schulklassen des Akademischen Gymnasiums. Sie haben dem Prozess im Rahmen des Ethikunterrichtes beigewohnt.

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