Bei dem Strafmaß handelt es sich um eine Zusatzstrafe, da auf eine frühere Verurteilung Bedacht genommen wurde, erläuterte Verteidiger Karl Wampl. Der Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Angeklagte soll zusätzlich zur Haftstrafe ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro an die Mutter von Silke Schnabel zahlen. Opferanwalt Stefan Rieder wollte nicht mehr als den symbolischen Mindestbetrag einfordern.
Als strafmildernd wertete der vorsitzende Richter Günther Nocker die von einem Gutachter attestierte Persönlichkeitsstörung des Lagerarbeiters. Erschwerend seien die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und das Zusammentreffen von zwei schwerwiegenden Verbrechen, erklärte Nocker.
Anton W. nahm das Urteil gefasst auf. Zu seinem Verteidiger sagte er resignierend: “Jetzt ist mein Leben endgültig verpfuscht.”
Opferanwalt Stefan Rieder meinte nach der Urteilsverkündigung: “Ein Fall, der polizeilich immer schon geklärt war, ist nun Gott sei Dank auch gerichtlich geklärt. Das Ergebnis ist für mich logisch und entspricht der Beweislage und dem Akteninhalt. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hat sich für die Fortführung des Verfahrens eingesetzt. Meinem Gefühl nach kann ich sagen: Hartnäckigkeit lohnt sich.”
Verteidiger Karl Wampl reagierte naturgemäß enttäuscht: “Ich bin entsetzt, weil ich nach wie vor nicht den geringsten Beweis für die Schuld meines Mandanten sehe.” Er hatte gestern in seinem Plädoyer aufgrund “fehlender Mosaiksteine” einen Freispruch im Zweifel gefordert.
TATHERGANG
Anton W. soll das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes mit massiver Gewalt vergewaltigt und erwürgt haben. Die Polizei fand ihn am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt, eine 80 Zentimeter niedergetretene Spur führte zum Fluss. In der Nacht zuvor hatte er Silke Schnabel im Lokal “Max und Moritz” getroffen, was der Beschuldigte anfangs bestritt, später aber zugab. Laut Staatsanwalt Andreas Allex verließen die beiden das Lokal um 5.00 Uhr und spazierten zum Josef-Mayburger-Kai. In diesem Bereich sei das Mädchen ermordet worden.
Die Leiche wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Bereits nach Auffindung der Leiche stand der Angeklagte im Visier der Ermittlungen. Das Verfahren wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Opferanwalt Stefan Rieder brachte im Auftrag der Mutter von Silke Schnabel einen Wiederaufnahmeantrag ein, die Staatsanwaltschaft Salzburg erstellte aufgrund neuer Beweise die Anklage. Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, dem Verteidiger zufolge gibt es keine stichhaltigen Beweise oder eine DNA-Spur.