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Mordfall Jakob: Geständnis nicht verwertbar

Sämtliche bisherigen Geständnisse des Angeklagten im Mordfall Jakob von Metzler dürfen im Frankfurter Strafprozess nicht verwendet werden.


Das hat das Gericht am ersten Verhandlungstag am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung entschieden.

Grund sind Folterdrohungen der Polizei gegen Magnus G. am 1. Oktober 2002, als das elf Jahre alte Entführungsopfer Jakob noch nicht gefunden war. Dies sei eine verbotene Vernehmungsmethode, die auf spätere Geständnisse fortwirke, erklärte Richter Hans Bachl.

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