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Morddrohung via E-Mail laut Wiener Staatsanwaltschaft keine Morddrohung

Nach einer Droh-E-Mail hatte eine junge Frau Anzeige erstattet.
Nach einer Droh-E-Mail hatte eine junge Frau Anzeige erstattet. ©dpa
"ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein" - diese Drohung erhielt eine junge Frau per E-Mail. Ein Gerichtsverfahren dazu wurde nun eingestellt, denn die Staatsanwaltschaft Wien vertritt eine umstrittene Rechtsauffassung zu Drohungen im Internet: Eine Morddrohung via E-Mail gelte nicht als Morddrohung, berichtet das Nachrichtenmagazin "profil".

Wie das Nachrichtenmagazin “profil” in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, vertritt die Staatsanwaltschaft Wien eine umstrittene Rechtsauffassung zu Drohungen via Internet. Vor Kurzem wurde ein Verfahren eingestellt, weil die angezeigten Drohungen “bloß” per E-Mail erfolgt seien. Im konkreten Fall soll der Beschuldigte einer jungen Frau geschrieben haben: “ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein.” Der Betreff dieses E-Mails lautet “hammermord”.

Staatsanwaltschaft wertet E-Mail nicht als Morddrohung

Die Staatsanwaltschaft Wien wertete dieses E-Mail nicht als Morddrohung. “Die Tathandlungen sind im Hinblick darauf, dass die Drohungen ‚bloß‘ per E-Mail vorgenommen wurden nicht nach (…) § 107 Abs 1 und 2 StGB zu qualifizieren”,wird die Einstellung des Verfahrens begründet. Diese Rechtsauffassung ist allerdings umstritten. Der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz erläutert: “Eine gefährliche Drohung kann sowohl mündlich, als auch per E-Mail erfolgen. Und man muss als Opfer nicht unbedingt warten, bis jemand mit einer Waffe vor einem steht.”

Nach Recherchen von “profil” wird nun das Justizministerium aktiv. Es will beim eingestellten Verfahren prüfen, ob angemessen auf Online-Drohungen reagiert wurde.

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