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Morddrohung an Häupl: Bedingte Einweisung für psychisch Kranken

Der psychisch Kranke hatte Häupl mit Mord gedroht.
Der psychisch Kranke hatte Häupl mit Mord gedroht. ©APA/SARAH KVECH
Der Prozess um jenen 44-Jährigen, der im Herbst 2016 mit einem Mordanschlag auf Wiens Bürgermeister Michael Häupl gedroht hatte, ging am Mittwoch, 16. August zu Ende. Die Strafe für den psychisch kranken Mann lautet bedingte Einweisung.
Morddrohung gegen Häupl und Kern

Der Angeklagte hatte sich am 6. November 2016 telefonisch bei der Polizei gemeldet und 25 Millionen US-Dollar verlangt. Ansonsten werde am darauffolgenden Tag der Wiener Bürgermeister erschossen. In weiteren Gesprächen erhöhte der zunächst unbekannte Anrufer seine Forderung auf 150 Millionen US-Dollar. Als nichts passierte – der Landespolizeidirektion Niederösterreich, an die sich der 44-Jährige gewandt hatte, dürfte rasch klar geworden sein, dass es sich um einen Verwirrten handelte – griff der Mann neuerlich zum Hörer und meinte sinngemäß, auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Alt-Bundespräsident Heinz Fischer würden sterben.

44-Jähriger leidet an Psychose

Nach der Ausforschung bestätigte sich, dass der 44-Jährige an einer schizoaffektiven Psychose leidet und zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war. “Ich verstehe, dass es unmöglich ist, was ich gesagt habe. Aber ich hab’ meine Drohungen nie wahr machen wollen”, sagte der Betroffene am ersten Verhandlungstag im April aus. Und weiter: “Ich hab’ eine Psychose gehabt. Es tut mir leid, es wird nie wieder vorkommen.”

Der Angeklagte wird medikamentös behandelt

Der Mann hatte wenige Wochen zuvor seine Medikamente abgesetzt, weil sich der Beschäftigungslose diese nicht mehr leisten konnte. Seit seiner Inhaftierung in der Maßnahmenabteilung der Justizanstalt Josefstadt wird er wieder medikamentös behandelt – wodurch sich sein Zustand erheblich verbesserte. Deshalb konnte auf eine Einweisung verzichtet werden. Dem psychisch kranken Mann sollen Depotmedikamente verabreicht werden, wobei deren Einnahme kontrolliert wird, so die Auflage des Schöffensenats am Wiener Landesgericht.

APA/Red.

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