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Mordanklage fix

Granatenexplosion auf der Höhenstraße im September 2004 &copy APA
Granatenexplosion auf der Höhenstraße im September 2004 &copy APA
Im aufsehenerregenden Fall um die Granatenexplosion auf der Höhenstraße am 20. September 2004 wird nun definitiv Anklage wegen Mordes erhoben. Laut einem Gutachten kann nämlich die Unfall-Variante ausgeschlossen werden.

Bei der Explosion im September des Vorjahres war eine 39-jährigen Frau ums Leben gekommen. Ausschlag gebend für die Mordanklage der Staatsanwaltschaft ist das 138 Seiten starke Gutachten des Sprengsachverständigen, das diese Woche im Grauen Haus eingetroffen ist. Es soll die Unfall-Variante ausschließen und mehrere Varianten enthalten, wie der Verdächtige – ein 38-jähriger Niederösterreicher – seine Sekretärin in eine so genannte Sprengfalle gelockt haben könnte.

Staatsanwalt Gerhard Jarosch ist überzeugt, dass er mit der Expertise dem Mann die Tötungsabsicht nachweisen kann. Er wird voraussichtlich binnen zwei Wochen die Anklageschrift fertig stellen, war am Dienstagnachmittag bei der Anklagebehörde in Erfahrung zu bringen.

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