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Mord-Prozess nach Messerstecherei in Linz: 17 Jahre Haft

Dem Angeklagten drohen 17 Jahre Haft
Dem Angeklagten drohen 17 Jahre Haft
Nach mehrmonatiger Unterbrechung ist am Dienstag im Landesgericht Linz der Prozess gegen einen 27-Jährigen, der einen Mann niedergestochen und einen zweiten mit einem Messerstich verletzt haben soll, mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde wegen Mordes und versuchten Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


In der Nacht auf den 4. Juni 2015 war ein Streit zwischen dem Angeklagten, seinem Freund und einer Gruppe anderer Gäste vor einem Linzer Lokal eskaliert. Der gebürtige Albaner ging als erster verletzt zu Boden, erwischte ein dort liegendes Messer und stach dreimal gezielt auf einen Gegner ein und in weiterer Folge noch auf einen zweiten. Der niedergestochene Serbe starb vor dem Veranstaltungssaal an inneren Blutungen, der Mazedonier überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte wurde wenige Stunden später verhaftet.

Wegen Beweisanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde die Hauptverhandlung Ende Jänner vertagt. Es mussten noch DNA-Analysen vom blutverschmierten T-Shirt des mutmaßlichen Mörders sowie einem am Tatort gefundenen Butterfly-Messer nachgeholt werden. Die Auswertung brachte dem Geschworenengericht am Dienstag keine erhellenden Ergebnisse. So gelte nach wie vor, dass die Tatwaffe nicht eindeutig identifizierbar sei, erklärte Richterin Martina Ganglberger-Roitinger. Und die Blutspuren auf dem T-Shirt stammen von dem Angeklagten.

Für Staatsanwältin Renate Lachberger handelte der gelernte, arbeitslose Tischler in beiden Fällen mit dem klaren Vorsatz zu töten. Daher lautete die Anklage auch auf Mord und versuchten Mord. Lachberger stellte den Angeklagten als einen “zutiefst unehrlichen Menschen” dar, der dem Gericht “eine Menge Unwahrheiten aufgetischt hat” und zum “Tathergang verschiedenste Versionen” präsentierte.

Auch Verteidiger Andreas Mauhart meinte, sein Mandant habe sich in dem Prozess “tollpatschig und blödsinnig verantwortet”. Doch habe er in Notwehr mit dem “Messer wild herumgestochen”, um “sein Leben zu retten”. Der Angeklagte selber kann sich an den Tathergang nicht erinnern, hatte jedoch zum Prozessauftakt beteuert, nicht mit Absicht gehandelt zu haben. Gegen das Urteil hat Mauhart Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.

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