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Mord im Burgenland: Angeklagter zurechnungsfähig

Am Dienstag ist in Eisenstadt der Prozess um einen Mord an eine 73-Jährige fortgesetzt worden, die 2006 in ihrem Haus in Pöttsching getötet worden ist. Ein 43-jähriger Türke wird verdächtigt, der Frau die Kehle durchgeschnitten zu haben. Am zweiten Prozesstag wurden Zeugen einvernommen, Gerichtspsychiater Haller bescheinigte die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Dieser bestreitet die Tat.


Einer der Zeugen, ein Gärtner und ehemaliger Chef des 43-jährigen Angeklagten, belastete den Beschuldigten in einem Punkt schwer: Nachdem der verdächtige Türke am ersten Prozesstag meinte, “Ich war nie drinnen in diesem Haus”, erklärte sein Chef vor dem Geschworenensenat, dass das Mordopfer die Arbeiter zum Essen eingeladen hatte und dieses im Haus eingenommen wurde – auch vom Angeklagten.

Der 43-Jährige meinte am Dienstag erneut, er wäre nicht im Haus gewesen, an dem Essen habe er nicht teilgenommen. Auf die Frage, weshalb DNA-Spuren an der Leiche entdeckt wurden, die zu seinem Profil passten, antwortete er: “Ich bin mir sicher, dass ich dort nicht war (zum Tatzeitpunkt, Anm.) und dass ich das nicht getan habe. Ich habe auch keine Erklärung, wie die Spuren dorthin gekommen sind.” Im Jahr 2005 sollen der Chef und der Angeklagte Fertigrasen und Steine im Garten des Opfers verlegt haben.

Der Beschuldigte sei laut Haller vom Charakter her auffallend, impulsiv, könne Aggressionen nicht kontrollieren. Wenn er der Täter war, dann wären die Motive nicht im psychiatrischen Bereich, sondern würden eher auf eine kriminelle Energie zurückzuführen sein, erläuterte er.

Die Verhandlung wird am 27. Mai fortgesetzt. Dann dürfte auch ein Urteil fallen.

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