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Mord an vierfacher Mutter in Tirol: Lebenslange Haft für Ex-Mann

Lebenslange Haft - so lautet das Urteil für einen 39-jährigen Tiroler. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist am Donnerstag ein 39-jähriger Tiroler am Innsbrucker Landesgericht verurteilt worden. Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig, seine Ex-Frau im Herbst des Vorjahres mit fünf massiv geführten Messerstichen gegen den Hals vorsätzlich getötet zu haben. Der Bluttat in der Wohnung der vierfachen Mutter in Uderns im Zillertal waren jahrelange Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten vorausgegangen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

„Es tut mir alles sehr leid, ich hab es nie wollen“, hatte sich der Tankwagenfahrer unmittelbar vor den Beratungen des Schwurgerichtshofes reumütig gegeben. Aus dem Publikum kam prompt der Zuruf: „Geplant hast Du’s!“ Das Urteil nahm der Angeklagte mit versteinerter Miene zur Kenntnis und erbat sich Bedenkzeit. Das äußerst brutale Vorgehen komme einer Hinrichtung gleich, begründete der vorsitzende Richter Wolfgang Schaumburger das Strafmaß. Als mildernd wurde die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit berücksichtigt.

Staatsanwalt Josef Rauch hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte seine Frau wiederholt geschlagen, misshandelt und mit dem Umbringen bedroht habe. Den „Schlüssel zum Motiv“ sah er dann auch in seinen „autoritären und gewalttätigen Wesenszügen“. Für den öffentlichen Ankläger bestand kein Zweifel, dass die Tat „eiskalt geplant war“. Verteidiger Stefan Aigner hatte dem widersprochen und auf Totschlag infolge heftiger Gemütsbewegung plädiert. Im „langwierigen, erbitterten Sorgerechtskampf“ um die drei gemeinsamen kleinen Söhne habe der Unterländer immer Rückschläge einstecken müssen. „Die Kinder sind alles, was ihm geblieben ist, und um die hat er gekämpft“, verwies er auf Konkurse, zwei Scheidungen und drei Vorstrafen. Schon zu Beginn des Verfahrens hatte der in einem schwarzen Anzug erschienene Angeklagte das Gewaltverbrechen gestanden.

Der Tiroler – sein Blick war während der zweitägigen Verhandlung fast immer gesenkt – hatte am 14. Oktober gegen 5.30 Uhr in der Wohnung seiner geschiedenen Frau Kinderfotos holen wollen, wie er angab. Dabei sei es zu einem Streit um die wenige Wochen zuvor in einem Heim untergebrachten Buben gekommen. Bei einem Handgemenge im Schlafzimmer habe er plötzlich ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser in der Hand gehabt. Damit soll er der 34-Jährigen die Kehle durchtrennt haben. Noch am selben Tag wurde er festgenommen. Die uneheliche Tochter des Opfers, die ebenfalls in einem Heim unterkam, und deren Freundin hatten sich während des Gewaltverbrechens im Kinderzimmer befunden.

Das Paar war sechs Jahre verheiratet. Nach der Scheidung 2004 bekam die Frau das alleinige Obsorgerecht für die Söhne zugesprochen. Im vergangenen August wurden sie auf Anraten des Jugendamtes in ein Heim gebracht.

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