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Mord an Freundin - 18 Jahre Haft

Symbolfoto &copy bilderbox
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Liebesbeziehung endete tödlich- ehemaliger Rathaussprecher erwürgte seine Freundin, als sie sich nach einer neuen Wohnung umsehen wollte- er wurde wegen Mordes verurteilt.

Zu 18 Jahren Haft wegen Mordes ist am Donnerstag der ehemalige Rathausmitarbeiter Martin W. in einem Schwurprozess am Wiener Straflandesgericht verurteilt worden. Er hatte am 27. September des Vorjahres seine um drei Jahre jüngere Freundin Gudrun P. erwürgt, nachdem diese am Vorabend ihre Sachen gepackt hatte und aus seiner Wohnung in Wien-Brigittenau ausziehen wollte. W. legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Die Verteidigung hatte auf Totschlag, ausgelöst durch einen Affektsturm, plädiert. Unter anderem habe P. ihm am Tag der Tat erklärt, sie habe ihn in ihrem Umfeld „schon erledigt“. Die Geschworenen entschieden anders: Nach rund eineinhalbstündiger Beratung sahen sie den Mordvorwurf mit fünf zu drei Stimmen erhärtet.

36-jährige fühlte sich eingeengt


Was als Liebesbeziehung begann, hatte nach rund drei Monaten mit dem Tod der 36-Jährigen Akademikerin geendet. Sehr bald, nachdem sie sich im Mai kennen gelernt hatten, war sie zu ihm gezogen, fühlte sich aber laut der Darstellung von Freunden in der Beziehung in Folge aber rasch eingeengt.


W. habe der Frau ständig Vorhaltungen gemacht, worauf sie sich bereits Ende August nach einer neuen Wohnung umgesehen habe, schilderte eine Zeugin am Donnerstag: „Er ist ihr irrsinnig auf die Nerven gegangen.“


Am Morgen des 27. September kam es zu einer folgenschweren Auseinandersetzung: W. entdeckte in der Küche zwei Teller und zwei Gläser, woraufhin der 39-Jährige P. zur Rede stellte. Danach erwürgte er sie mit einem Griff aus dem Kampfsport, wobei der Todeskampf laut Staatsanwaltschaft zwischen fünf und zehn Minuten gedauert haben dürfte. Warum er die Frau mit dem so genannten Unterellenbogengriff getötet hatte, konnte W. am Donnerstag nicht sagen: „Wie ich sie zu mir hergezogen habe, hat sich der Griff ergeben.“

“Narzissische Neigung”


Ein psychologisches Gutachten attestierte dem Mann eine narzisstische Neigung. „Umgebung gibt es für ihn nur, damit es ihm gut geht“, führte der Sachverständige Kurt Meszaros am Donnerstag aus. Eine allfällige Unzurechnungsfähigkeit während der Tatzeit sah er nicht gegeben.


Staatsanwältin Gabriele Mucha verwies darauf, dass die Tötungsmethode eine „besonders qualvolle und besonders lang andauernde“ gewesen sei. „Es war ein heimtückischer Angriff von hinten.“ Mucha gab zu dem Urteil keine Erklärung ab.
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