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Monitoring der Altersfortschritte bei Pensionen

Pensionisten spielen gerne Tischtennis
Pensionisten spielen gerne Tischtennis
Mit dem Pensionsmonitoring wird es ernst. Das Sozialministerium hat am Mittwoch einen Begutachtungsentwurf ausgeschickt, der festlegt, dass künftig sowohl die Fortschritte beim Antrittsalter als auch die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer halbjährlich dokumentiert werden müssen. Werden die Ziele nicht erreicht, hat der Minister eine "ursachenspezifische Intervention" vorzunehmen.


Das Pensionsmonitoring gilt als heikles Thema, war es doch in früheren Zeiten mit einer Automatik, bei mangelnden Fortschritten beim Antrittsalter Verschlechterungen im System vorzunehmen, diskutiert worden. Diese Debatte hatte in der SPÖ 2008 letztlich zur Demontage von Parteichef und Kanzler Alfred Gusenbauer geführt.

Diesmal geht man es sanfter an, da offen gelassen wird, welche Maßnahmen zu setzen sind, sollte das Antrittsalter nicht entsprechend nach oben gehen. Der Gesetzesentwurf stellt nur klar, was genau gemonitort wird und dass der erste Bericht bereits heuer, konkret Ende August vorgelegt werden soll. Ab da wird es jedes halbe Jahr einen Report geben.

Was die Pensionen angeht, wird die Entwicklung des Antrittsalters, getrennt nach Geschlecht, Altersgruppe und Pensionsart beobachtet. Als Ziel für die Legislaturperiode ist im Regierungsprogramm ein Anstieg von 58,4 auf 60,1 Jahre bis 2018 vorgesehen.

Genauer betrachtet werden sollen mit dem Monitoring auch jene, die streng genommen nicht mehr in die Pensionsstatistik fallen, nämlich Bezieher von Rehabilitations- bzw. Umschulungsgeld. Dabei handelt es sich um Personen, die bisher eine befristete Invaliditätspension erhalten konnten. Diese wurde ja von der Regierung eben durch ein Reha- bzw. Umschulungsgeld mit dem Ziel ersetzt, die Betroffenen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen.

Neben dem Pensionsmonitoring soll auch ein Beschäftigungsmonitoring (nach Branchen in Betrieben ab 25 Arbeitnehmern) etabliert werden. Dieses soll die Entwicklung der Beschäftigungs- und der Arbeitslosenquote der Männer und Frauen im Alter von 50 bis 54, von 55 bis 59 und von 60 bis 64 Lebensjahren enthalten. Weiters soll eine Älterenquote innerhalb eines Betriebs errechnet werden, die auf die Gruppen 55 bis 59 bzw. ab 60 fokussiert. Schließlich soll auch noch dargestellt werden, wie viele Personen nach Bezug von Reha- bzw. Umschulungsgeld wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

Eine kleine Motivation für freiwilliges Arbeiten im Alter bietet der Begutachtungsentwurf auch noch. Wie im Regierungsprogramm vereinbart soll der Bonus pro Jahr Arbeit nach dem gesetzlichen Pensionsalter von 4,2 auf 5,1 Prozent steigen. Das spart laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) durch längere Beitragszahlungen ab dem Jahr 2015 knapp 25 Millionen Euro, rund 7.800 Personen werden den Aufschubbonus jährlich in Anspruch nehmen.

Eine kleine Änderung gibt es dann noch bei der Pensionskommission, aus der die Vertreter der Parlamentsparteien entfernt werden sollen.

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