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Monika Grifkovsky im Zeugenstand

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Sie hätte es nicht zu beurteilen gehabt, ob die von 1995 bis 1998 an Wolfgang Flöttl gewährten Kredite zusammengezählt werden hätten sollen, und damit die Großveranlagungsgrenzen überschritten hätten.

Das sagte die Zeugin Monika Grifkovsky, langjährige Leiterin der Bankenrevision in der BAWAG, heute bei ihrer Einvernahme beim BAWAG-Prozess. Dafür wären die Sachbearbeiter in den Fachabteilungen zuständig gewesen.

Grifkovsky, seit ihrem Ausscheiden aus der BAWAG im Jahr 2004 Pensionistin, war in der BAWAG seit 1987 für die monatlichen Meldungen der von der BAWAG an ihre Kunden vergebenen Großkredite an die Nationalbank zuständig. Die Informationen dazu habe sie per EDV aus den Fachabteilungen erhalten. Alle Kredite über 5 Millionen Schilling bzw. über 350.000 Euro hätten gemeldet werden müssen.

Von den ausländischen Offshore-Gesellschaften und Stiftungen habe sie zwar gewusst, das seien für sie aber Kunden wie alle andere gewesen, die ihren Sitz nur nicht in Österreich, sondern in Übersee haben. Im Zusammenhang mit den Nationalbank-Prüfungen sei sie nie geprüft worden, sagte Grifkovsky, die schon anlässlich der ersten Nationalbankprüfung im Jahr 1994 die BAWAG-Bankenrevision geleitet hatte.

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