AA

Mona S. vorerst weiter auf freiem Fuß

Muss Mona S. noch einmal ins Gefängnis?
Muss Mona S. noch einmal ins Gefängnis? ©APA (Archiv/Schlager)
Mona S., die Frau des wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - nämlich der al-Qaida - zu vier Jahren Haft verurteilten Mohamed M., befindet sich vorerst weiter auf freiem Fuß.

Das teilte Christian Gneist, der Sprecher des Wiener Straflandesgerichts, am Freitag mit: “Die zuständige Richterin wird in den kommenden Tagen über den beantragten Strafaufschub entscheiden. “Mona S. war im sogenannten Wiener Terror-Prozess an der Seite ihres Mannes in zwei Rechtsgängen schuldig erkannt worden, sich propagandistisch für den Terrorismus betätigt zu haben, indem sie Texte ins Englische übersetzte. Dafür wurde die zum Tatzeitpunkt knapp 21-Jährige mit 22 Monaten unbedingter Haft bestraft, wobei ihr die in der U-Haft abgesessene Zeit – immerhin fast 14 Monate – auf die Strafe angerechnet wurde.

Mona S. hat unter Anrechnung der U-Haft damit beinahe zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt und wäre somit ein “klassischer Fall” für eine bedingte Entlassung. Um eine solche hatte ihr Anwalt zunächst aber nicht angesucht, so dass Mona S. vor wenigen Wochen eine Aufforderung zum Strafantritt erhielt.

Daraufhin langte im Straflandesgericht eine Bitte um Strafaufschub ein. Selbst wenn diese abgelehnt werden sollte, käme Mona S. zunächst nicht ins Gefängnis, sofern sie dagegen ein Rechtsmittel einlegt. Diesem käme nämlich aufschiebende Wirkung zu. Mittlerweile hat ihr Anwalt nach entsprechenden Medienberichten außerdem die bedingte Entlassung der jungen Frau beantragt, über die ein Drei-Richter-Senat im Grauen Haus zu entscheiden hat.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Mona S. vorerst weiter auf freiem Fuß
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen