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Mobilitätsförderung für Radanhänger und Lastenräder

©Stadt Dornbirn
In Dornbirn ansäßige Personen, Firmen und Vereine dürfen sich auch weiterhin über Förderungen freuen.

Dornbirn. „94 Förderungen für Fahrradanhänger, Trolleys und Lastenräder wurden von der Stadt Dornbirn im heuer bereits ausbezahlt; das ist eine mehr als erfreuliche Bilanz für die neue Mobilitätsförderung,“ berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann. Mit fast 17.000 Euro wurde dabei die Anschaffung von 75 neuen „Kikis,“ sechs Fahrradanhänger, vier „Trolleys“ und neun Lastenfahrräder unterstützt. Vor mehr als 25 Jahren war Dornbirn eine der ersten Gemeinden im Land, welche „Kikis“, die ersten Fahrradanhänger speziell für das Mitfahren von Kindern, aktiv gefördert hat. „Mit der landesweiten Fahrrad-Offensive und den neuen Möglichkeiten, die sich durch E-Bikes ergeben, wurde diese Förderung erneuert,“ ergänzt Bürgermeisterin Andrea Kaufmann.

Was damals in erster Linie als familienfördernde Maßnahme gedacht war, entpuppte sich rasch auch als wesentlicher Bestandteil des Dornbirner Umweltprogramms. „Dass sich 75 Familien aktuell entschieden haben, mit dem Kiki unterwegs zu sein, zeigt uns, dass die Bereitschaft zu umweltfreundlicher Mobilität in der Stadt groß ist. Erfreulich ist die Zunahme an Lastenrädern in dieser Zwischenbilanz. Die elektrisch unterstützten Lastenräder sind besonders vielseitig einsetzbar,“ ergänzt Umweltstadträtin Dr. Juliane Alton. Lastenfahrräder können auch von Dornbirner Vereinen und Dornbirner Unternehmen gefördert erworben werden.Voraussetzung ist der Kauf bei einem Fahrradhändler, der auch einen eigenen Radservice anbieten kann, sowie der Erwerb eines neuen Gerätes. Neben der Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität soll auch der Fachhandel mit dieser Förderung neue Impulse erfahren.

Wie und was wird von der Stadt Dornbirn gefördert?

Der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport, eines (Fahrrad-)Trolleys wie auch der Kauf eines Lastenfahrrades (Transportfahrrad) wird unter Berücksichtigung folgender Richtlinie, die für das Jahr 2019, gültig ist, gefördert:

  • Förderungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes (Rechnungsdatum) den Hauptwohnsitz in Dornbirn haben.
  • Für Lastenfahrräder gelten zudem auch Vereine und Dornbirner Unternehmen als förderberechtigt.

Welche Kriterien muss der Fördergegenstand erfüllen?

  • Die Förderung wird beim Kauf in einer ansässigen Firma gewährt, die auch einen Service anbietet.
  • Bei Kinderanhängern müssen ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu fünf Jahren im Haushalt leben.
  • Gefördert werden Neuankäufe (keine Förderung von Gebrauchtanhängern).
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein „Kiki“ und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Lastenfahrrad gefördert.
  • Die Fahrradanhänger und Lastenfahrräder müssen den gültigen Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
  • Die Trolley Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 Kilogramm verfügen und technisch derart ausgeführt und vom Produzenten angeboten werden, dass diese für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind (Fahrrad-Trolley)
  • Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 Kilogramm ausgestattet sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolleys 25 Prozent des Kaufpreises max. 150 Euro für Lastenfahrräder pauschal 400 Euro und für Elektrolastenfahrräder pauschal 600 Euro.

Anlaufstelle im Rathaus ist die Umweltabteilung: umwelt@dornbirn.at oder Tel. +43 5572 306 5500. Informationen im Internet finden Sie unter www.dornbirn.at/fahrradfoerderung.

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