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Mittel für Kampf gegen Doping auf 900.000 erhöht

Wien - Das Parlament hat am Montag für das Anti-Doping-Gesetz und die Ratifizierung der internationalen UNESCO-Konvention gegen Doping gestimmt.

Nach den noch immer nachwirkenden Skandalen der vergangenen Monate wird Österreich damit die Mittel für die Anti-Doping-Politik von 500.000 auf 900.000 erhöhen, gab Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka am Montag in Flachau bekannt. Zum Vergleich: das deutlich größere Deutschland wendet für den Anti-Doping-Kampf 1,8 Millionen Euro auf.

Lopatka präsentierte bei der Tagung von Sports Media Austria (SMA), der Interessensvertretung der österreichischen Sport-Journalisten, sein Programm gegen Doping. „Es ist ganz klar, der Sport ist auf dem Prüfstand“, betonte der Sport-Staatssekretär, der sich auch für eine internationale Vereinheitlichung der Richtlinien und klare rechtsverbindliche Bestimmungen auf EU-Ebene einsetzen will.

Mit dem österreichischen Gesetz wandert die Zuständigkeit bei Doping-Vergehen von den Sport-Gremien (Verbände bzw. BSO in erster und zweiter Instanz) in eine nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), die außerhalb der Sport-Verbände steht. Die NADA wird als GesmbH gegründet, an der der Bund 51 Prozent und die Länder 49 Prozent halten. Die noch zu bestimmende Geschäftsführung wird durch eine Rechts-, Medizin- und Ethik-Kommission unterstützt. „Ein Verband, der ein NADA-Urteil nicht umsetzt, verliert die gesamte Förderung“, erklärte Lopatka.

Das von allen fünf Parlaments-Parteien getragenen neue Gesetz regelt Anordnung und Durchführung der Dopingkontrollen, die auch außerhalb der Wettkampf-Perioden, rund um die Uhr und in allen Institutionen durchgeführt werden können. „Es gibt keine Bereiche, wo nicht kontrolliert werden kann“, so Lopatka. Das Gesetz hat aber auch eine internationale Dimension, wird doch die jeweils gültige Version des WADA-Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur in das österreichische Gesetz übertragen.

Sportrechts-Experte Christian Flick sieht mit dieser Regelung und der Verabschiedung des Gesetzes „juristisch gesehen einen großen Fortschritt“. “Österreich ist nicht mehr auf einer neutralen Insel, es wird Internationalität in unser Rechtssystem übernommen“, erklärte der Steirer. Der WADA-Code wird regelmäßig überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen angepasst, die nächste Überarbeitung steht von 15. bis 17. November beim Meeting in Madrid an.

Flick kann sich vorstellen, dass dann die derzeit gültige Regelstrafe bei einem Doping-Vergehen von einer Rahmenstrafe abgelöst werden könnte. Die Regelstrafe ist eine verschuldensunabhängige Strafe, die das Ausmaß des Dopings nicht berücksichtigt, und bei Erstvergehen in der Regel eine zweijährige Sperre zur Folge hat. Durch eine Rahmen-Strafe, die bei Erstvergehen zum Beispiel ein Strafausmaß zwischen 6 Monaten und 4 Jahren vorsehen könnte, würde der Proportionalität des Vergehens ein stärkeres Gewicht geben.

Nach aktuellem Diskussionsstand wird die Verantwortlichkeit des Sportlers im WADA-Code nicht geändert, die persönlichen Umstände werden also weiterhin keine Rolle spielen. Der Sportler wird sich damit auch in Zukunft „nicht auf einen Arzt ausreden können. Ausreden im emotionalen Bereich haben keinen Raum“, so Flick. Gerade in Österreich aber wären die aktuellen Diskussionen „derzeit noch zu stark durch Emotionalität geprägt“, meinte der Jurist.

Lopatka hofft aber auch, Wege zu finden, um gegen das Umfeld vorgehen zu können. „Beim Umfeld müssen wir strafrechtliche Möglichkeiten einsetzen, das war bisher zahnlos“, sagte der Sport-Staatssekretär.

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