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Mithäftling in Wien mit Messer attackiert: Einweisung

Geschworene gingen davon aus, dass 26-Jähriger in akuter Psychose handelte.
Geschworene gingen davon aus, dass 26-Jähriger in akuter Psychose handelte. ©APA
Nach einem Messerangriff auf einen Mitgefangenen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist ein 26-jähriger Mann am Donnerstag vom Landesgericht für Strafsachen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Die Geschworenen gingen davon aus, dass der Mann die Tat, die als versuchter Mord qualifiziert wurde, unter dem Einfluss einer akuten Psychose begangen hatte und damit nicht zurechnungsfähig war. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Mithäftling fühlte sich durch langes Fernsehen gestört

Der 26-Jährige dürfte sich in der Vier-Mann-Zelle mit dem um vier Jahre älteren, ebenfalls Ungarn stammenden Zellengenossen nicht gut verstanden haben. Der 30-Jährige sah regelmäßig bis weit in die Nacht hinein fern, während die anderen Insassen schlafen wollten. Am 22. Mai 2020 kam es deswegen zu einem Streit. Der 26-Jährige stach schließlich dem Kontrahenten ein Buttermesser in die Leiste und in den Arm, nachdem er - wie die Staatsanwältin betonte - die Waffe noch an Fliesen angeschärft hatte.

Opfer kam mit leichten Verletzungen davon

Dabei soll der Angreifer "Ich muss ihn töten, ich muss ihn erstechen!" gerufen haben. Die zwei Mitgefangenen kamen dem Angegriffenen zu Hilfe und alarmierten die Justizwache, so dass die Attacke glimpflich verlief. Der 30-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon.

Dennoch wäre die Sache als versuchter Mord angeklagt worden, hätte ein von der Justiz eingeholtes psychiatrisches Gutachten nicht ergeben, dass der Angreifer an einer schweren psychischen Störung leidet. Aufgrund einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis bescheinigte ihm der Sachverständige Siegfried Schranz Zurechnungsunfähigkeit im Tatzeitpunkt.

Verteidigerin Veronika Ujvarosi betonte, ihr Mandant sei keineswegs gefährlich, es gebe daher keinen Grund für eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug. "Er wollte ihn nie umbringen. Das, was passiert ist, war nur eine Körperverletzung." Der 30-Jährige habe sich in der Zelle als "Chef" geriert, weil er wegen Mordes einsaß. Der Mann hatte einem Obdachlosen mit einem Hammer zwei Schraubenzieher in den Kopf geschlagen, wofür er im Oktober 2019 zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Als sich der jüngere Gefangene über den lauten Fernseher beschwerte, habe der 30-Jährige sich wieder des Mordes gerühmt und dem Zellengenossen beschieden, der "nächste" (gemeint: Mord, Anm.) komme noch.

"Ich habe Angst bekommen", berichtete der 26-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzorn). Er habe befürchtet, sobald er schlafe, werde ihn der 30-Jährige umbringen. Er habe diesem nämlich kurzerhand den Fernseher abgedreht: "Das hat ihm nicht gefallen."

(APA/Red)

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