Mitglieder einer Rockerbande in Wien verurteilt

Der 45-jährige Obmann der Rockerbande fasste eine Haftstrafe von 20 Monaten aus. Ein 33-jähriger, bisher unbescholtener Wiener wurde vom Wiener Landesgericht zu zwölf Monaten verurteilt. Die beiden Männer hatten einen Bekannten von Juli 2022 bis Ende Februar 2023 gequält, geschlagen, bedroht und diesem Geld abgenötigt.
Mitglieder von Rockerbande akzeptierten Urteile
Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge - die beiden Männer akzeptierten die Entscheidung des Schöffensenats, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab - hatten die Angeklagten ihr Opfer im Frühjahr 2022 kennen gelernt. Es handelte sich dabei um einen 27 Jahre alten Bibliothekar, dessen Lebensumstände nicht ganz denen des 45-Jährigen entsprachen, der mehrfach vorbestraft ist und bis zu seiner Festnahme mit Cannabis und MDMA gehandelt haben dürfte - bei einer Hausdurchsuchung wurden darauf hindeutende Suchtgiftmengen sichergestellt.
Mutter: 27-Jähriger hatte "Angst um sein Leben"
Der 27-Jährige bat die beiden Männer um Hilfe bei einer Informationsbeschaffung privater Natur und um Drogen. Als er dafür nicht wie vereinbart bezahlte, bekam er Faustschläge, wurde mit einer täuschend echt aussehenden Kalaschnikow bedroht, und ein Mal schoss ihm der 33-Jährige mit einer Softair-Waffe eine Stahlkugel ins Knie. Für angebliche "Respektlosigkeiten" - er kam etwa Einladungen nicht nach - musste der 27-Jährige wiederholt mehrere 100 Euro bezahlen. Schließlich wurde ihm sogar vorgemacht, es sei ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt und er möge seine Körpermaße bekannt geben, weil für ihn ein Grab geschaufelt werde. "Er hatte offensichtlich Angst um sein Leben", schilderte die Mutter des Bibliothekars dem Gericht. Ihr Sohn habe aus Sorge sogar den Wohnsitz gewechselt und ihr seine neue Adresse nicht bekannt geben wollen, weil er befürchtete, die Angeklagten könnten sie "Folterungen" unterziehen, um an die Anschrift heranzukommen.
Bewährungsstrafe von Obmann der Rockerbande widerrufen
"Das, was ich gemacht habe, war keineswegs legitim und hat nicht den Gesetzen entsprochen", sah der 33-Jährige am Ende der Verhandlung ein. Er sei "emotional gefangen" und suchtgiftabhängig gewesen, "sonst wäre es nicht dazu gekommen". Der 45-Jährige bat um ein mildes Urteil und kündigte an, er werde nach seiner Haftentlassung "ein neues Leben in einem neuen Umfeld beginnen". Zusätzlich zu den 20 Monaten wurde dem 45-Jährigen eine aus einer Vorverurteilung resultierende offene Bewährungsstrafe von 15 Monaten widerrufen, sodass er insgesamt 35 Monate absitzen muss.
(APA/Red)