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Mitführpflichten: Diese Ausstattung müssen Motorradfahrer in Europa dabei haben

Auch Motorradfahrer müssen bei Ausfahrten eine Pflichtausstattung mitführen.
Auch Motorradfahrer müssen bei Ausfahrten eine Pflichtausstattung mitführen. ©bilderbox.com (Sujet)
Die wärmeren Temperaturen nützen viele Motorradfahrer zu ersten längeren Ausfahrten, häufig auch ins europäische Ausland. Bevor man sich jedoch aus Motorrad setzt, sollte man sich mit den Mitführpflichten des jeweiligen Reiseziels auseinandersetzen.
Mitführpflichten für Autofahrer

Angenehme Temperaturen verleiten Motorradfahrer zu ersten längeren Ausfahrten – häufig auch ins europäische Ausland. “Bevor man sich aufs Motorrad setzt, raten wir, sich eingehend mit den Mitführpflichten des jeweiligen Landes auseinander zu setzen – denn diese unterscheiden sich teils erheblich von den österreichischen”, sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.

Die Pflichtausstattung ist abhängig vom Reiseziel, die Vorschriften gelten sowohl für eigene als auch geliehene Motorräder. “Bei einem gemieteten Bike ist der Fahrer selbst für die vorschriftsgemäße Ausstattung verantwortlich und sollte diese bei der Übernahme immer kontrollieren”, empfiehlt Tauer.

Warnweste, Verbandszeug & Co.: Mitführpflichten für Motorradfahrer

Warnweste
“Die Warnweste ist in vielen Ländern ein Muss”, sagt die ÖAMTC-Expertin. “Man unterscheidet jedoch zwischen Mitführ- und Tragepflicht, die teils unabhängig voneinander gelten.” In Ländern wie Italien, Frankreich, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Serbien und Luxemburg gilt eine Tragepflicht, jedoch nicht gleichzeitig eine Mitführpflicht. “Das bedeutet: Wird man ohne Warnweste an Bord gestoppt, wird keine Strafe fällig”, erklärt Tauer. “Legt man allerdings keine Warnweste an, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt, wird sehr wohl gestraft.” Eine generelle Mitführpflicht (und gleichzeitig eine Tragepflicht) für Warnwesten gilt hingegen z.B. in Litauen, Bosnien & Herzegowina, Spanien und der Slowakei. In Portugal und Norwegen gilt die Mitführpflicht nur für örtlich registrierte Fahrzeuge – also auch gemietete Motorräder.

Warndreieck
In Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, auf Malta und in Russland gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für Motorradfahrer.

Verbandszeug
Eine mobile Apotheke ist u.a. in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, in Montenegro und Serbien vorgeschrieben. Keine Pflicht, sondern eine Empfehlung zur Mitnahme gilt in Großbritannien, Schweden und Norwegen.

Ersatzlampenset
“In Frankreich und Kroatien müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon- oder LED-Leuchten verfügt”, weiß die ÖAMTC-Touristikerin. In Ungarn und Mazedonien gibt es zumindest eine Empfehlung für die Mitnahme von Ersatzlampen.

Europäischer Unfallbericht
Nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen ist die Mitnahme des europäischen Unfallberichtes. Diesen erhalten Clubmitglieder kostenlos an allen ÖAMTC-Stützpunkten. Übersetzungshilfen gibt es online in der Länder-Info des Clubs unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Dort findet man auch weitere Informationen zu den Mitführpflichten aller Länder weltweit.

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