Mit Swift-Attentäter verheiratet: 18-Jährige in Wien verurteilt
Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht eine 18-Jährige wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, die den verhinderten Swift-Attentäter nach islamischem Recht geheiratet und sich diesem als "Sklavin" angeboten hatte, als ihr älterer Bruder Einwände gegen die Ehe hatte. Bis zu dessen Festnahme Ende Juli 2024 sei die Angeklagte Beran A. dann zu Diensten gewesen, schilderte der Staatsanwalt.
Terror-Prozess gegen Partnerin des verhinderten Swift-Attentäters
Die Frau habe ihn in dessen radikalislamischem Denken bestärkt, so der Vorwurf. Ein Schöffensenat verurteilte die umfassend geständige junge Frau wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 18 Monaten Haft. Die Strafe wurde der bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Per Weisung wurde ihr aufgetragen, weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, das sie von sich aus seit vergangenem Juni in Anspruch nimmt. Sie muss sich weiters einer Psychotherapie und einer fachspezifischen psychiatrischen Behandlung unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Verteidigerin: "Sie ist auf den falschen Zug aufgesprungen"
Die Angeklagte war im Alter von zwölf Jahren mit ihrer Familie von Deutschland nach Wien gezogen. "Sie hat sich hier nie einleben können", führte ihre Verteidigerin aus. Das Mädchen habe kaum soziale Kontakte gehabt und in der Religion Halt gesucht und gefunden: "Sie ist dabei auf den falschen Zug aufgesprungen." Über Snapchat und TikTok kam die Jugendliche in Kontakt zu Anhängern der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS).
"Sie war leicht beeinflussbar", billigte der Staatsanwalt der Angeklagten zu, die nachgewiesenermaßen an Depressionen und einer Belastungsstörung leidet. Sie sei "in einer schwierigen Selbstfindungsphase" in ein radikales Umfeld geraten und habe sich "für den IS indoktrinieren lassen". Dass ihr älterer Bruder dem IS zugetan war, erleichterte der Jugendlichen, an einschlägiges Propagandamaterial zu kommen.
18-Jährige bot sich als Sklavin an
Im Frühjahr 2024 lernte die damals 17-Jährige dann Beran A. kennen, der knapp zwei Monate später Schlagzeilen machte, weil die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) mutmaßliche Anschlagspläne des 20-Jährigen gegen ein Anfang August im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplantes Konzert der US-Pop-Größe Taylor Swift durchkreuzen und den Tatverdächtigen festnehmen konnte. Seither befindet sich Beran A. in Wien in H-Haft. Die Ermittlungen der Wiener Anklagebehörde gegen den mutmaßlichen IS-Terroristen sind noch nicht abgeschlossen.
Am 3. Juni 2024 heirateten Beran A. und das Mädchen nach islamischem Recht. Wie der Staatsanwalt ausführte, sprach sich dann allerdings der ältere Bruder der Jugendlichen gegen die Ehe aus, indem er auf seine Stellung als deren "Vormund" verwies. "Um die Beziehung zu Beran A. aufrecht zu erhalten, hat sie diesem angeboten, sie als Sklavin zu nehmen", schilderte der Staatsanwalt. Dem hätten sowohl Beran A. als auch der Bruder zugestimmt: "Sie hat die Beziehung bis zum 29. Juli fortgeführt." An dem Tag erfolgte die Festnahme des verhinderten Swift-Attentäters.
Wie Chat-Auswertungen des Paares zeigten, hatten sich die Angeklagte und Beran A. bis dahin rege über den IS und das entsprechende Gedankengut ausgetauscht und sich gegenseitig in ihren Ansichten und Wertvorstellungen bestärkt. Vor allem die Tötung sogenannter Ungläubiger stand dabei im Fokus.
Keine Beteiligung an konkreten Anschlagsplänen
Dass die Angeklagte von den terroristischen Absichten ihres Partners wusste, war nicht nachweisbar. Das betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die inzwischen 18-Jährige sei zwar "ganz tief drinnen in der Materie", aber den Ermittlungsergebnissen zufolge nicht in Anschlagspläne eingebunden gewesen. Sie hätte nach der Festnahme ihres Gefährten auch die Beziehung für beendet erklärt.
Vom IS sagte sich die damals 17-Jährige allerdings noch nicht los. Sie legte sich - wie sich später bei einer gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung zeigte - Bücher mit salafistischen Inhalten zu, beschaffte sich weiter IS-Propagandamaterial und verschickte noch Ende Februar über WhatsApp ein Video mit einem Nasheed (Loblied, Anm.), mit dem der Kampf gegen Ungläubige verherrlicht wurde.
Auf das Treiben der jungen Frau wurde man infolge der Auswertung der sichergestellten Handys des inhaftierten Beran A. aufmerksam. Anfang März wurde sie für zwei Monate in U-Haft genommen. "Das war eine einschneidende und schwierige Zeit für sie", hielt die Verteidigerin fest. Nicht zuletzt aufgrund der Hafterfahrung hätte bei ihrer Mandantin ein Deradikalisierungsprozess eingesetzt.
18-Jährige geständig, aber wortkarg
"Ich bekenne mich als schuldig", hatte die Angeklagte eingangs der Verhandlung erklärt, "ich bereue, dass ich die Sachen gemacht habe." Zur Sache selbst machte sie keine Angaben. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen zu den inkriminierten Vorgängen.
(APA/Red)